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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2001

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 14.9.2001

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahre 2001

Im ersten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2000, nämlich 15‘969 gegenüber 17‘228. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24‘670 Anfechtungen hängig, wovon 16‘782
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 7‘475 Fällen (Vorsemester 6‘873),
bzw. 44.54 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen	2‘187	(2‘515)
Mietzinssenkungen	282	(326)
Anfangsmietzins	56	(32)
Kündigungsschutz	1‘823	(1‘417)
Mietzinshinterlegung	466	(449)
andere Gründe	2‘661	(2‘134)

In 3‘009 (2‘727) Fällen, bzw. 17.93 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen	98	(129)
Mietzinserhöhungen	763	(774)
Anfangsmietzinse	50	(26)
andere Gründe	2‘098	(1‘798)

In 1‘129  (974) Fällen, bzw. 6.73 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
                   den	Kündigungsschutz	756	(637)
                   und die Mietzinshinterlegung	373	(337)

5‘169  (4'921) Anfechtungen, bzw. 30.80 %, wurden anderweitig
erledigt. Insbesondere
               durch	Rückzug oder Nichteintreten	4‘084	(4‘065)	oder
               durch	Schiedsgericht	98	(108).

7‘888  (9'676) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tf 032 / 654 91 30