Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2001
PRESSEMITTEILUNG / Berne, 14.9.2001
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahre 2001
Im ersten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2000, nämlich 15‘969 gegenüber 17‘228. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24‘670 Anfechtungen hängig, wovon 16‘782
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7‘475 Fällen (Vorsemester 6‘873),
bzw. 44.54 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 2‘187 (2‘515)
Mietzinssenkungen 282 (326)
Anfangsmietzins 56 (32)
Kündigungsschutz 1‘823 (1‘417)
Mietzinshinterlegung 466 (449)
andere Gründe 2‘661 (2‘134)
In 3‘009 (2‘727) Fällen, bzw. 17.93 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 98 (129)
Mietzinserhöhungen 763 (774)
Anfangsmietzinse 50 (26)
andere Gründe 2‘098 (1‘798)
In 1‘129 (974) Fällen, bzw. 6.73 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
den Kündigungsschutz 756 (637)
und die Mietzinshinterlegung 373 (337)
5‘169 (4'921) Anfechtungen, bzw. 30.80 %, wurden anderweitig
erledigt. Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 4‘084 (4‘065) oder
durch Schiedsgericht 98 (108).
7‘888 (9'676) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tf 032 / 654 91 30