Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat will internationale Polizeizusammenarbeit verstärken

Mandat für Verhandlungen mit Europol

Die Schweiz will ein Kooperationsabkommen mit Europol ausarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Mandat verabschiedet, das die Aufnahme formeller Verhandlungen ermöglicht.

Um die Strafverfolgung bei komplexen, grossräumig angelegten und grenzüberschreitenden Verbrechen zu verbessern, will der Bundesrat die internationale Polizeizusammenarbeit verstärken. Dazu gehört unter anderem die vertiefte Zusammenarbeit mit Europol im Bereich des gegenseitigen Informationsaustausches.

Bekämpfung der Schwerstkriminalität

Die Schweiz kann die internationale Schwerstkriminalität effizienter bekämpfen, wenn ihr Europol operative, strategische, technische und sonstige Informationen übermittelt. Die Schweiz profitiert aber auch, wenn sie Informationen an Europol weiterleitet. Die übermittelten Daten werden von Europol analysiert und bearbeitet. Die daraus resultierenden Erkenntnisse können die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes erleichtern. Die Kantone und die Konferenz der Kantonsregierungen haben deshalb eine rasche Aufnahme formeller Verhandlungen mit Europol begrüsst.

Die Vertragsverhandlungen finden am 18. September 2001 in Bern statt. Verhandlungsgrundlage bildet ein von Europol ausgearbeitetes Standardabkommen, das unter anderem auch im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Türkei verwendet wird. Island und Norwegen haben das Standardabkommen bereits im Juni unterzeichnet.

Zentralstelle für polizeiliche Informationen

Europol hat als Zentralstelle für polizeiliche Informationen unter anderem die Aufgabe, Informationen und Erkenntnisse der EU-Mitgliedstaaten sowie der mit Europol verbundenen Drittstaaten oder Drittstellen zu sammeln, zusammenzustellen und zu analysieren. Zudem soll Europol den Informationsaustausch erleichtern und beschleunigen.

Das Europol-Übereinkommen regelt auch die Voraussetzungen der Informationsbearbeitung und die Einsichtsrechte der Betroffenen. Zum Schutz der Datensicherheit sieht das Europol-Übereinkommen eine Reihe von Kontrollmechanismen vor. Damit ist der Datenaustausch mit Europol nicht nur effizient, sondern entspricht auch dem schweizerischen Datenschutz- und Sicherheitsstandard.

Zusammenarbeit mit Interpol und Nachbarstaaten - Verhältnis zu Schengen

Sowohl Interpol als auch Europol sind Plattformen für den grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustausch. Die Schweiz ist deshalb bestrebt, auch die Zusammenarbeit mit Interpol weiter zu vertiefen. An Interpol sind aber Staaten mit unterschiedlichen Interessen und Rechtsstandards beteiligt. Damit wird namentlich dem Informationsaustausch gewisse Grenzen gesetzt.

Im Hinblick auf eine Verstärkung der polizeilichen Kooperation ist die Schweiz auch an einer Beteiligung an Schengen interessiert. Zwar hat die Schweiz mittlerweile mit allen fünf direkten Nachbarstaaten bilaterale Abkommen über die Justiz- und Polizeizusammenarbeit sowie über die Rückübernahme getroffen. Darüber hinaus hat sie mit ihren Nachbarstaaten die so genannte Sicherheitspartnershaft der Alpenländer vereinbart. Aber die Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten der EU findet dort ihre Grenzen, wo die Kompetenzen für Freiheit, Sicherheit und Recht an die EU übergegangen sind. Zudem weisen die Abkommen mit den Nachbarstaaten grosse Unterschiede auf. Ziel ist daher eine Einbindung der Schweiz in den europäischen Sicherheitsraum.

Europol und Schengen stellen unterschiedliche Mittel zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit mit der EU dar. Europol erarbeitet als europäische Strafverfolgungsbehörde unter anderem operative und strategische Analysen und stellt einen effizienten Informationsaustausch zwischen mehreren Staaten sicher. Schengen beinhaltet demgegenüber Bestimmungen über die polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit (Observation, Nacheile), über die Festlegung gemeinsamer Bedingungen für das Überschreiten von Aussengrenzen, die intensivere Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen und die Vereinheitlichung der Visumspraxis. Das Schengener Informationssystem ist ein Instrument zur Fahndung.

 

Bern, 12. September 2001

Weitere Auskünfte:

Michael Drück, Bundesamt für Polizei, Tel.: 079 208 26 30