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Fortsetzung des Sonderprogramms für die schweizerische Entwicklungszusam-menarbeit in Ruanda

Bern, 12. September 2001

Pressemitteilung

Fortsetzung des Sonderprogramms für die schweizerische
Entwicklungszusam-menarbeit in Ruanda

Heute hat der Bundesrat beschlossen, das Sonderprogramm für die
Entwicklungs-zusammenarbeit mit Ruanda fortzusetzen. Die Schweiz wird sich
also auch weiter-hin an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um
die Stärkung des Friedens und der Stabilität in der Region der Grossen Seen
(Zentralafrika) beteili-gen. - Um ein Sonderprogramm handelt es sich
deshalb, weil bestimmte Kriterien für die Wiederaufnahme einer langfristigen
Entwicklungshilfe derzeit nicht erfüllt sind, und zwar insbesondere auf
Grund der Präsenz ruandischer Truppen in der Demokratischen Republik
Kongo. - Die Direktion für Entwicklung und Zusammen-arbeit (DEZA) ist
beauftragt worden, das Sonderprogramm für die Zusammenarbeit mit Ruanda
fortzusetzen und zu aktualisieren. Es wird bis mindestens Ende 2004 laufen.
Im Mittelpunkt des Programms stehen Dezentralisierung und Demokratisie-rung,
die Förderung der Achtung der Menschenrechte sowie die Linderung der Ar-mut.
Hierfür ist ein Budget in Höhe von jährlich fünf Millionen Franken
vorgesehen; weitere zwei Millionen Franken jährlich sind für Projekte in der
Region der Grossen Seen eingeplant, sofern es die politische Lage in diesen
Ländern erlaubt.

Als Binnenland ist Ruanda mit gravierenden strukturellen und konjunkturellen
Pro-blemen konfrontiert: Mangel an Bodenschätzen, Ausfuhr begrenzt auf Tee
und Kaffee, hohe Bevölkerungsdichte, ethnisch gespaltene Gesellschaft.
Ruanda ist ei-nes der ärmsten Länder der Welt.

Die Schweiz ist seit mehr als 30 Jahren in Ruanda tätig. Gestützt auf ihre
langjähri-gen Erfahrungen will sie Ruanda in Absprache mit der
internationalen Gemein-schaft auch künftig unterstützen, um zur Stärkung des
Friedens und der Stabilität in der Region beizutragen. Die schweizerische
Entwicklungsarbeit in Ruanda wird sy-stematisch begleitet und kontrolliert,
damit sie im Falle veränderter Gegebenheiten im Land selbst und in der Regio
n umgehend auf die neue Situation eingestellt wer-den kann.

Ruanda ist seit den sechziger Jahren bis zum Völkermord von 1994 eines der
Schwerpunktländer der DEZA gewesen. Eine Entwicklungszusammenarbeit mit
diesem Land war dann zwar nicht mehr möglich, doch hat die Schweiz zwischen
1994 und 2000 für die Opfer des Genozids humanitäre Hilfsprogramme in der
Höhe von insgesamt 60,1 Millionen Franken finanziert. Seit 1998 unterhält
die Schweiz ein Sonderprogramm mit dem Schwerpunkt gute Regierungsführung.

 Für weitere Informationen:
Adrian Schläpfer, bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der DEZA (Tel. 031
322 51 91).

     EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
     FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN