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Der Bundesrat heisst die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gut

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 12.9.2001

Der Bundesrat heisst die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vom
21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur
Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gut

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur
Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des
Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) gutgeheissen. Das Abkommen bringt eine
Modernisierung der Konvention vom 4. Januar 1960, der Gründungsakte
der EFTA. Die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern werden damit durch
den Einbezug des Inhalts der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz
und der EU aufgewertet. Zudem wird der Deckungsbereich der Konvention
auf die Bereiche Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Schutz des
geistigen Eigentums ausgedehnt.
Mitglieder der EFTA sind Norwegen, Island, Liechtenstein und die
Schweiz.

Auskünfte:
Michel A. Di Pietro: Integrationsbüro EDA / EVD: (031) 324 0891