Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Militärflugplatz Emmen: Weitere Lärmreduktion prüfen, Schallschutzmassnahmen umsetzen

3003 Bern, 11. September 2001

Medieninformation

Militärflugplatz Emmen: Weitere Lärmreduktion prüfen, Schallschutzmassnahmen
umsetzen

Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
hat ein Gesuch, mit dem das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) im
Sinne einer Ausnahme Erleichterungen bezüglich der Einhaltung der
Lärmgrenzwerte für den Militärflugplatz Emmen beantragt hat, abgewiesen. Das
BABLW wird weitere lärmreduzierende Massnahmen prüfen und falls nötig ein
neues Gesuch einreichen. Die im Umfeld des Flugplatzes vorgesehenen
Schallschutzmassnahmen werden trotzdem umgesetzt.

Gesuch des BABLW abgewiesen

Das BABLW hat 1997 einen Lärmbelastungskataster für den Militärflugplatz
Emmen erstellen lassen. Dieser basiert auf einer Prognose der Flugbewegungen
im Jahr 2000. Der Lärmbelastungskataster hat aufgezeigt, dass die in der
Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Belastungsgrenzwerte nicht
eingehalten werden. Das BABLW hat deshalb im Oktober 2000 ein Gesuch um die
Gewährung von Erleichterungen beim zuständigen VBS eingereicht. Das Gesuch
enthält unter anderem ein Schallschutzkonzept, das den Einbau von
Schallschutzfenstern bei rund 20 Häusern in der Gemeinde Emmen vorsieht.

Die Möglichkeit zur Gewährung von Erleichterungen ist im Umweltschutzgesetz
(USG) vorgesehen. Bei den Erleichterungen handelt es sich um eine
Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der in der LSV festgelegten
Belastungsgrenzwerte. Erleichterungen können dann gewährt werden, wenn die
zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Massnahmen zu unverhältnismässigen
Betriebseinschränkungen führen würden oder wenn ein öffentliches Interesse
entgegensteht.

Das VBS hat das Gesuch des BABLW vom 15. Mai bis 15. Juni 2001 in den
betroffenen Gemeinden Emmen und Eschenbach öffentlich aufgelegt. Gegen das
Gesuch sind insgesamt sechs Einsprachen sowie verschiedene weitere
Stellungnahmen eingereicht worden.

Dem Gesuch des BABLW liegt der Lärmbelastungskataster von 1997 zugrunde.
Dieser ist auf einer Prognose für das Jahr 2000 berechnet worden. Es hat
sich mittlerweile gezeigt, dass die prognostizierten Flugbewegungen
erheblich über den tatsächlichen Werten des Jahres 2000 liegen und damit
überholt sind. Das VBS weist deshalb das Gesuch des BABLW ab. Das BABLW wird
bis Ende Juni 2002 weitere lärmreduzierende Massnahmen  prüfen. Gestützt auf
diese Überprüfung wird ein neuer Lärmbelastungskataster erstellt. Falls die
Lärmgrenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden können, wird das BABLW ein
neues Gesuch um Erleichterungen einreichen.

Schallschutzmassnahmen werden umgesetzt

Trotz der Abweisung des Gesuchs werden aber die  vom BABLW vorgeschlagenen
Schallschutzmassnahmen umgesetzt. Vorgesehen sind Massnahmen an rund 20
Gebäuden in der Gemeinde Emmen. Die Zuständigkeit für die Definition und
Anordnung der Massnahmen im einzelnen liegt beim Amt für Umweltschutz des
Kantons Luzern. Die Kosten für die Massnahmen sind auf ca. 1,5 Mio. Franken
geschätzt worden und gehen zulasten des BABLW.

Entscheid anfechtbar

Der Entscheid des VBS wird den Einsprechern und den übrigen
Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt sowie im Kantonsblatt vom 15.
September und im Bundesblatt vom 18. September angezeigt. Zudem ist er bei
den Gemeindeverwaltungen von Emmen und Eschenbach einsehbar. Innerhalb von
30 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt kann beim Schweizerischen
Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
 Information