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Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen ab 2002

MEDIENMITTEILUNG

Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen ab 2002

Dank einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) müssen die Gemeinden in
Zukunft weniger Geld für die Sammlung und Verwertung von Altglas ausgeben.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat hierzu den detaillierten Gebührentarif für
Glasflaschen festgelegt. Ab dem Jahr 2002 werden Getränkeflaschen aus Glas
je nach Grösse mit 2, 4 oder 6 Rappen belastet.

Die Sammlung und Verwertung von Altglas läuft gut: Mehr als 90 Prozent der
verbrauchten Glasverpackungen finden den Weg ins Recycling. Seit Jahren
allerdings sind für die Gemeinden die Kosten ein Thema, die ihnen aus der
Sammlung und Verwertung von Altglas entstehen. Deshalb hat der Bundesrat zu
ihrer Entlastung am 5. Juli 2000 eine Änderung der Verordnung über
Getränkeverpackungen beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Kosten
der Altglasverwertung mit vorgezogenen Gebühren (VEG) in den Kaufpreis neuer
Flaschen zu integrieren.

Der Auftrag zur Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG ist auf Grund
einer öffentlichen Ausschreibung an die neu auftretende Organisation
VETROSWISS vergeben worden (siehe Kasten). Als letztes Element hat
Bundespräsident Moritz Leuenberger nun per Verordnung die Gebührentarife
festgelegt. Ausgehend von einem Vorschlag der Getränkebranche gelten ab dem
1. Januar 2002 folgende Gebühren:

Füllvolumen der Glasflasche VEG
von 0,09 bis 0,33 Liter 2 Rappen
grösser als 0,33 bis 0,60 Liter 4 Rappen
grösser als 0,60 Liter  6 Rappen

Die Gebühr wird bei inländischen Herstellern von Glasflaschen, bei den
Importeuren leerer Glasflaschen und bei den Importeuren von Getränken in
Glasflaschen einkassiert. Auf den im Inland wiederverwendeten Flaschen wird
beim erneuten Gebrauch keine weitere VEG erhoben. Wie weit der Handel die
geringfügigen Beträge an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben
wird, lässt sich heute noch nicht abschätzen; grosse Auswirkung auf das
Portemonnaie des Konsumenten sind aber nicht zu erwarten. Für die
Konsumentinnen und Konsumenten entstehen keine zusätzlichen Umtriebe,
ebensowenig wie bei den vor Jahren eingeführten freiwilligen
Entsorgungsbeiträgen auf PET-Flaschen und Aludosen. Auch hat die Einführung
der VEG keine unmittelbare Auswirkung auf die über lange Zeit gewachsene,
gut bekannte Infrastruktur für die Altglassammlung. Das obligatorische Pfand
auf Mehrwegflaschen wird von der VEG ebenfalls nicht tangiert.

Ein Grossteil der Einnahmen von jährlich etwas über 20 Millionen Franken
soll direkt oder via Abfallverbände an die Gemeinden fliessen; der Rest der
Einnahmen wird für die Information der Öffentlichkeit verwendet sowie für
die Administration. Die Gemeinden erhalten so einen wesentlichen Beitrag an
die Kosten der Sammlung, des Transportes und der Aufbereitung des Altglases.
Allerdings genügen zumindest vorläufig die jetzt festgelegten Gebühren
nicht, um sämtliche Kosten der Gemeinden zu decken. Ob dies dereinst der
Fall sein wird, hängt u.a. vom Sammelsystem der einzelnen Gemeinden ab.

Die Kosten variieren heute je nach Gemeinde und Sammelsystem und liegen bei
durchschnittlich Fr. 120.- pro Tonne. Mit den zu erwartenden Beiträgen in
der Höhe von vielleicht 60 bis 70 Franken pro Tonne ist eine deutliche
Entlastung zu erwarten. Auch die Sammlung ganzer Flaschen für die
Wiederverwendung wird unterstützt. Der Verteilschlüssel für die
Entschädigungen sowie die Modalitäten der Auszahlungen werden in den
kommenden Monaten ausgearbeitet. Nähere Einzelheiten sind voraussichtlich
gegen Jahresende erhältlich.

Auftrag an private Organisation

Gemäss Umweltschutzgesetz verwaltet nicht die Bundesverwaltung, sondern in
ihrem Auftrag eine private Organisation die VEG. Die für die VEG auf
Glasflaschen zuständige VETROSWISS mit Sitz in Glattbrugg* steht unter der
Aufsicht des BUWAL. Sie ist bisher unter dem Firmennamen Credit Card Center
AG im Bereich der Verarbeitung von Kreditkarten-Transaktionen tätig. Zur
Erfassung von importierten Glasflaschen strebt die VETROSWISS eine enge
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden an, die den administrativen Aufwand der
Gebührenpflichtigen möglichst tief halten soll. Es gehört auch zu den
Aufgaben der VETROSWISS, die Öffentlichkeit regelmässig über die Erträge der
vorgezogenen Entsorgungsgebühr, deren Verwendung sowie weitere Fakten der
Altglasentsorgung zu informieren.

* VETROSUISSE, Postfach, 8152 Glattbrugg. Tel. 01 809 44 66; Fax 01 809 44
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Bern, 11. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL, Tel. 031 322 93 28
Hansjörg Buser, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL, Tel. 031 324 94 13
Peter Gerber, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL, Tel. 031 322 80 57

Beilage: Verordnungstext