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Preisüberwacher setzt die Abonnementsgebühren eines regionalen Kabelnetzbetreibers mit Verfügung herab

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 6.9.2001

Preisüberwacher setzt die Abonnementsgebühren eines regionalen
Kabelnetzbetreibers mit Verfügung herab

Fernseh- und Radiokonsumenten im Raum Delémont/Moutier sollen künftig
für ihren Kabelanschluss deutlich weniger bezahlen. Der
Preisüberwacher hat die Antennes Collectives de Télévision SA
angewiesen, ihre Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von monatlich
Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer und Abgaben) zu
reduzieren. Damit hat der Preisüberwacher erstmals die
Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers mit förmlicher Verfügung
herabgesetzt.
Die Antennes Collectives de Télévision SA (ACTV) mit Sitz in Moutier
versorgt im Raum Delémont/Moutier sowie in St. Ursanne und Courtedoux
in insgesamt 15 Gemeinden gut 12'000 Abonnentinnen und Abonnenten als
Alleinanbieterin mit 16 Radio- und 24 Fernsehprogrammen. Gestützt auf
eine offizielle Eingabe der Stadt Delémont und auf Beanstandungen
Privater hat der Preisüberwacher die Abonnementsgebühren der ACTV
eingehend überprüft.
Die detaillierte Kostenanalyse ergab, dass die aktuelle Gebührenhöhe
von monatlich Fr. 23.70 deutlich überhöht ist. Der Preisüberwacher
strebte deshalb mit der ACTV eine einvernehmliche Lösung an, welche
eine substanzielle Gebührensenkung beinhaltet. Da trotz langwierigen
Verhandlungen keine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte,
musste der Preisüberwacher den festgestellten Preismissbrauch
schliesslich mittels Verfügung beseitigen. Gemäss der erlassenen
Verfügung müssen die Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von
monatlich Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer,
Urheberrechtsentschädigung und Bakom-Abgabe) reduziert werden. Die
neuen Preise gelten für 3 Jahre. Mehrwertsteuer,
Urheberrechtsentschädigung und Bakom-Abgabe inbegriffen werden
Konsumentinnen und Konsumenten neu monatlich Fr. 20.50 zu bezahlen
haben (bisher Fr. 28.-).
Den Entscheid des Preisüberwachers kann die ACTV mit Beschwerde innert
30 Tagen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weiterziehen.
In letzter Instanz müsste gegebenenfalls das Bundesgericht
entscheiden.
Es handelt sich um den ersten formellen Entscheid des Preisüberwachers
im Kabelnetzbereich. Dem Entscheid kommt für diesen Markt und für
netzgebundene Infrastrukturen überhaupt erhebliche Bedeutung mit
präjudizierender Wirkung zu.