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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2001

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.9.2001

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2001

Der Bundesrat hat heute den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthält
die folgenden, im 1. Semester 2001 in Kraft gesetzten Massnahmen:

Das in der Agrareinfuhrverordnung vorgesehene Kontingent für
ausländische Zuchtrinder wurde auf Grund der im Jahre 2000 anhaltend
starken Nachfrage um 200 Stück auf insgesamt 1'200 Stück erhöht.

Das in der Agrareinfuhrverordnung vorgesehene Kontingent für Butter
wurde für das Jahr 2001 vom Bundesamt für Landwirtschaft auf insgesamt
5'100 Tonnen festgelegt.

Die in der Agrareinfuhrverordnung vorgesehenen Teilzollkontingente für
Halalfleisch wurden um 75 Tonnen auf 200 Tonnen für Rindfleisch und um
15 Tonnen auf 20 Tonnen für Schaffleisch erhöht. Dies um den Bedarf
der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz für das Jahr 2001
abzudecken. Ferner hat der Bundesrat die Schwellenpreise für
Futtermittel um durchschnittlich 5 Franken je 100 kg gesenkt und damit
gleichermassen den Anliegen der Tier- und Getreideproduzenten Rechnung
getragen. Die Senkung der Schwellenpreise fällt nicht in den
berichterstattungspflichtigen Zeitraum. Da sie jedoch zusammen mit den
Kontingentserhöhungen von Fleisch im Rahmen derselben
Verordnungsänderung angelegt ist, kommt sie im vorliegenden Bericht
zur Sprache.

Die ungünstigen Witterungsbedingungen im Frühling 2001 wirkten sich
nachteilig auf die Pflanzungen von Kartoffeln aus. Um das Sortiment
der Speisekartoffeln mit neuerntiger Ware zu ergänzen und die
Fehlmenge bei den Veredlungskartoffeln auszugleichen, waren
zusätzliche Einfuhren nötig. Das in der Agrareinfuhrverord-nung
festgelegte Zollkontingent wurde für das Jahr 2001 um 7'500 Tonnen auf
insgesamt 29'750 Tonnen erhöht.

Die in der Zollpräferenzenverordnung festgelegte Kontingentsmenge für
Roh-Rohrzucker wurde um 2'000 Tonnen auf 7'000 Tonnen erhöht.
Gleichzeitig werden Albanien und Bosnien-Herzegowina bis zum 31. März
2004 die gleichen Tarifpräferenzen gewährt wie den am wenigsten
entwickelten Ländern (PMA). Sie  gelangen so in den Genuss eines
verbesserten Marktzuganges.

Auskünfte:
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik,Tel. 031 / 322 22 37