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Weko: Einvernehmliche Regelung in der Untersuchung über den Uhrenvertrieb

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.9.2001

Weko: Einvernehmliche Regelung in der Untersuchung über den
Uhrenvertrieb

Die Wettbewerbskommission hat eine einvernehmliche Regelung mit den
Uhrenlieferanten- und händlern genehmigt. Diese verpflichten sich, die
einheitlichen Margen im Endverkauf abzuschaffen.

In der Verfügung vom 3. September 2001 hat die Wettbewerbskommission
(Weko) die Untersuchung über den Uhrenvertrieb mit einer
einvernehmlichen Regelung abgeschlossen. Die vorausgegangenen
Abklärungen ergaben, dass die einheitlichen Margen der Schweizer
Uhrenhändler, von der SUMRA unterzeichneten Detaillisten, den
wirksamen Wettbewerb beseitigten. In der einvernehmlichen Regelung
verpflichten sich die Vertreter der Uhrenlieferanten- und händler, die
entsprechende Bestimmung in der  Rahmenvereinbarung SUMRA
abzuschaffen. Zudem verpflichten sie sich, den Unterzeichnern der
Rahmenvereinbarung SUMRA mitzuteilen, dass die Anwendung von
einheitlichen Margen unzulässig ist.

Die Rahmenvereinbarung SUMRA wurde von den Mitgliedern der AMS
(Association des fournisseurs d'horlogerie - marché suisse) und des
ZVSGU (Zentralverband Schweizerischer Goldschmiede und
Uhrenfachgeschäfte) sowie von Dritten unterzeichnet.

Auskünfte:
Patrick Krauskopf, Vizedirektor, 076 567 14 07 
Prof. Walter Stoffel, Vizepräsident, 079 436 81 49