Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Staatsvertrag: Leuenberger und Bodewig einigen sich

MEDIENMITTEILUNG

Staatsvertrag: Leuenberger und Bodewig einigen sich

Die beiden Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig haben sich
über die Punkte für einen Luftverkehrs-Staatsvertrag geeinigt. In Bonn
gelang es ihnen, in den letzten drei strittigen Fragen Übereinstimmung zu
erzielen.

Die erneute Zusammenkunft von Bundespräsident Leuenberger und dem Deutschen
Verkehrsminister Bodewig war notwendig geworden, nachdem die beiden an ihrer
letzten Verhandlungsrunde am 14. August in Bern zwar eine Annäherung der
Standpunkte, jedoch keine Übereinkunft erreicht hatten. Die nun in Bonn
erzielte Einigung sieht wie folgt aus:

? Die Schweiz garantiert, eine jährliche Obergrenze von 154'000
Flugbewegungen pro Jahr über süddeutschem Gebiet während der 41-monatigen
Übergangszeit nicht zu überschreiten. Deutschland verzichtet im Gegenzug auf
die Forderung nach einer schrittweisen Reduktion der Flüge in diesem
Zeitraum und akzeptiert eine Kompensation der durch Sofortmassnahmen
wegfallenden Flugbewegungen. Dadurch werden die Entwicklungsmöglichkeiten
des Flughafens gewahrt. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgen über
süddeutschem Raum jährlich noch 100'000 Flüge von und nach dem Flughafen
Zürich.

? Die Bestimmungen der sektoriellen Abkommen (Bereich Luftverkehr) zwischen
der Schweiz und der EG werden durch den Staatsvertrag Schweiz-Deutschland
nicht tangiert. Ein entsprechender Vorbehalt gewährleistet, dass beide
Seiten Rechte, welche ihnen durch die bilateralen Abkommen zustehen, durch
den Staatsvertrag nicht verlieren.

? Die Entschädigung der süddeutschen Bevölkerung für Lärmeinwirkungen, die
im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich stehen, erfolgt nach
schweizerischem Recht. Konkrete Ansprüche lassen sich aufgrund der heutigen
Gesetzgebung keine ableiten. Grund: durch Nachtflüge verursachte
Grenzwertüberschreitungen entfallen mit der Regelung im Staatsvertrag,
wonach zwischen 22.00 und 06.00 Uhr keine Flugbewegungen im süddeutschen
Raum mehr stattfinden.

Der Vertrag soll am 18. Oktober 2001 unterzeichnet werden. Die
Inkraftsetzung der ersten vorgezogenen Massnahme des Staatsvertrages
(Flugverbot über Süddeutschland zwischen 22.00 und 06.00 Uhr) wird
anlässlich dieser Unterzeichnung festgelegt. Als zweite vorweg genommene
Massnahme gilt ab dem Winterflugplan 2002 an Wochenenden und Feiertagen über
süddeutschem Gebiet eine Flugsperre zwischen 20.00 und 09.00 Uhr.

Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der
Ratifikation durch die beiden Staaten. In der Schweiz liegt dies in der
Kompetenz der Eidgenössischen Räte; die Behandlung des Geschäftes ist für
Sommer/Herbst 2002 vorgesehen.

Bern, 4. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hugo Schittenhelm, Informationschef UVEK, Telefon 031 322 55 48