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Feuerlöscher: Ausrüstungspflicht für schwere Motorwagen

MEDIENMITTEILUNG

Feuerlöscher: Ausrüstungspflicht für schwere Motorwagen

Schwere Motorwagen zum Sachentransport sollen in Zukunft mit Feuerlöschern
ausgerüstet werden müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Vorschlag
zur Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS) in die Vernehmlassung geschickt.

Verschiedene tragische Ereignisse in jüngster Zeit haben gezeigt, dass das
von schweren Motorwagen im Falle eines Brandes in Strassentunneln ausgehende
Gefahrenpotenzial besonders hoch ist. Bereits im Mai 2000 hat die vom
Bundesamt für Strassen (ASTRA) nach den Katastrophen im Mont-Blanc-
respektive im Tauern-Tunnel eingesetzte Task-Force deshalb unter anderem
vorgeschlagen, schwere Motorwagen zum Gütertransport müssten mit
Feuerlöschern ausgestattet werden. Damit würde für schwere Motorwagen die
gleiche Ausrüstungspflicht bestehen wie sie für Gesellschaftswagen und
Fahrzeuge, die zum Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden,
bereits besteht. Die Ausrüstungspflicht soll jetzt im Rahmen einer Revision
in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS) verankert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) hat diesen Vorschlag in die Vernehmlassung
geschickt.

Im Weiteren sollen im Rahmen der VTS-Änderungen auch für Dieselmotoren von
Traktoren und Motorkarren neu Abgasvorschriften eingeführt werden. Diese
Fahrzeuge mussten bisher lediglich eine Rauchprüfung bestehen. Mit einer
Änderung der VTS im vergangenen Jahr wurden unter anderem bereits für
landwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger Abgasvorschriften
eingeführt, so dass zukünftig für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit
Selbstzündungsmotoren, mit Ausnahme der nur noch wenig verbreiteten
Motoreinachser, entsprechende Vorschriften gelten.

Eine Vereinfachung der Abgaswartung schlägt das UVEK für Fahrzeuge vor, die
mit OBD-Systemen ausgerüstet sind. Diese Systeme dienen der Überwachung der
abgasrelevanten Ausrüstung der Fahrzeuge. Da sie jedoch noch nicht alle
Punkte erfassen, die bei der Abgaswartung überprüft werden, soll auf die
Abgaswartung noch nicht vollständig verzichtet werden.

Bern, 3. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Kurt Meyer, Bereichsleiter Fahrzeuge, Bundesamt für Strassen, 031
323 42 31.