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MKS in England: Schweizer Massnahmen bleiben in Kraft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.8.2001

MKS in England: Schweizer Massnahmen bleiben in Kraft

Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien hat
keine Auswirkungen auf unser Land. Die im Frühling getroffenen
Massnahmen sind weiterhin in Kraft.
Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Norden von
England ist zwar für die lokale Seuchenbekämpfung ein Rückschlag, da
die betroffene Gegend seit rund drei Monaten MKS-frei war; da sich
aber das Seuchengeschehen in Grossbritannien gesamthaft noch nie ganz
beruhigt hat, sind die im Frühling getroffenen Schweizer Massnahmen
gegenüber der britischen Insel immer noch in Kraft.
So dürfen nach wie vor aus England, Schottland und Wales kein Fleisch
und keine Fleischprodukte von Klauentieren (Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Hirschen) eingeführt werden und auch das
Einfuhrverbot von lebenden Klauentieren gilt weiterhin. Einzig die
Einfuhr von Pferden aus Grossbritannien ist seit dem 6. August mit
besonderen Auflagen wieder erlaubt. Pferde sind jedoch für MKS nicht
empfänglich.
Deshalb besteht heute kein weiterer Handlungsbedarf. Das Bundesamt für
Veterinärwesen verfolgt die Lage aber aufmerksam und beurteilt die
Situation laufend neu.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96