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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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60 Jahre Hochseeschiffahrt unter Schweizer Flagge

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR   AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 30. August 2001

Pressemitteilung

60 Jahre Hochseeschiffahrt unter Schweizer Flagge

Am 30. August 2001 wurde im Verkehrshaus in Luzern das 60-jährige Bestehen
der Hochseeschiffahrt unter Schweizer Flagge gefeiert. Neben dem
Schweizerischen Reederverband als Veranstalter dieses Anlasses haben
Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft an diesem Ereignis
teilgenommen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Existenz einer schweizerischen
Flagge auf See wurden während des 2. Weltkrieges auf dem Vollmachtenweg mit
einem Bundesratsbeschluss vom 9. April 1941 geschaffen. Obschon die
Bestrebungen zur Schaffung einer eigenen Handelsflotte bis in die
Gründungsjahre des Schweizerischen Bundesstaates von 1848 zurückgehen, wird
gemeinhin das vorgenannte Datum als Geburtsstunde unserer Seeschiffahrt
betrachtet. Im Jahre 1957 wurde das maritime Notrecht durch ein ordentliches
umfassendes Bundesgesetz über die Seeschiffahrt unter Schweizer Flagge
abgelöst.

Die Schweizerische Handelsflotte hat im Laufe der Zeit eine auch aus
internationaler Sicht beachtliche Grösse erreicht. Sie verfügt mit ihren
derzeit 23 Schiffen über eine Tragfähigkeit von insgesamt rund einer Million
Tonnen. Damit ist sie die grösste Hochseeflotte eines Binnenstaates. Gerade
die schweizerische Flotte, die ihren Heimathafen Basel nie anlaufen kann und
demzufolge auch über keinen klassischen Heimmarkt verfügt, ist in besonderem
Masse auf möglichst freie Marktbedingungen angewiesen. Die Schweiz
unterstützt daher aktiv alle internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung
und zum Abbau protektionistischer Massnahmen von Küstenstaaten.

Für einen Binnenstaat schweizerischer Prägung ist es zudem wichtig, die im
harten und schonungslosen internationalen Wettbewerb stehenden Reeder durch
die Schaffung guter Rahmenbedingungen zu unterstützen; diese Unterstützung
ist um so notwendiger, als die Schweizerische Hochseeschiffahrt im
Unterschied zu praktisch allen bedeutenden maritimen Küstenstaaten bis jetzt
ohne nennenswerte direkte Unterstützungsmassnahmen auskommen und sich
entwickeln konnte.

Für die zukünftige Entwicklung der schweizerischen Handelsflotte wird
deshalb neben der Fortsetzung der notwendigen diplomatischen Aktivitäten zum
Abbau internationaler Handelshemmnisse unter anderem auch der ständigen
Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen eine
entscheidende Bedeutung zukommen.