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Bilaterale Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.8.2001

Bilaterale Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen
der Schweiz und Bosnien und Herzegowina

Die Schweiz sieht vor, mit der Bundesrepublik Jugoslawien sowie mit
Bosnien und Herzegowina je ein bilaterales Abkommen über Handel und
wirtschaftliche Zusammenarbeit abzuschliessen. Ent-sprechende
Vertragstexte wurden bereits verhandelt und im Mai dieses Jahres in
Sarajevo paraphiert. Der Bundesrat hat heute der Unterzeichung dieser
Abkommen zugestimmt.

Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen
der Schweiz und Bosnien und Herzegowina sind bis heute keine
Wirtschaftsabkommen in Kraft, in welchen die Regeln und Prinzipien der
wirtschaftlichen Beziehungen festgelegt werden. In den heute vom
Bundesrat gutgeheissenen Verträgen werden die Rahmenbedingungen für
den bilateralen Handel zwischen den Vertragsparteien definiert, und
zwar im dem Sinn, dass der freie Warenaustausch begünstigt wird und
sich die wirtschaftlichen Beziehungen im allgemeinen vertiefen. Um
dieses Ziel zu erreichen, beruft sich der Vertrag auf die
grundlegenden WTO/GATT-Prinzipien.

Mit dem Abschluss je eines bilateralen Abkommens mit der
Bundesrepublik Jugoslawien sowie mit Bosnien und Herzegowina wird ein
weiterer Schritt zur Vervollständigung des Wirtschaftsvertragsrahmens
für die Balkanregion getan: Mit Rumänien, Bulgarien, Slowenien und
Mazedonien existieren bereits Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA,
und mit Kroatien wurde ein entsprechendes Abkommen vor kurzem
unterzeichnet. Mit Albanien hat die Schweiz vor einigen Jahren
ebenfalls ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen
abgeschlossen.

Auskünfte:
Christoph Achini, seco, Länderpolitik, Europa, Tel. 031 324 08 00