Änderung der Uniformenverordnung
3003 Bern, 29. August 2001
Medieninformation
Änderung der Uniformenverordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung über das Tragen ausländischer Uniformen in
der Schweiz und Schweizerischer Uniformen im Ausland (Uniformenverordnung)
verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Oktober 2001 in Kraft.
Mit der Verordnungsrevision wird betreffend das Tragen von ausländischen
Uniformen in der Schweiz den internationalen Entwicklungen im Bereich der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei, Grenzwachtdiensten und
Militär unter den entsprechenden, von der Schweiz eingegangenen
Staatsverträgen Rechnung getragen. Der bisherige Verordnungstext stand
teilweise im Widerspruch zu den staatsvertraglichen Verpflichtungen der
Schweiz.
Im weiteren wird die Bewilligungsregelung für das Tragen der schweizerischen
Militäruniform im Ausland ergänzt. Genehmigt der Bundesrat eine Übung oder
einen Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen im Ausland wird die Bewilligung
in die entsprechende internationale Vereinbarung integriert und generell
erteilt.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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