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Pressemitteilung zum Gutachten Rhinow ''Verfassungsmässigkeit der Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz''

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.8.2001

Pressemitteilung zum Gutachten Rhinow ''Verfassungsmässigkeit der
Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz''

Unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartments
(EVD) wird zur Zeit der Entwurf für eine Teilrevision des
Kartellgesetzes (KG) samt zugehöriger Botschaft erarbeitet.
Hauptpfeiler der Vorlage wird die Einführung von direkten Sanktionen
gegen harte Kartelle und gegen den Missbrauch von Marktbeherrschung
durch Unternehmen sein. In der Vernehmlassung zur Teilrevision des KG
wurde von verschiedener Seite die Verfassungsmässigkeit von direkten
Sanktionen bezweifelt. Das EVD hat Prof. Dr. iur. René Rhinow
(Universität Basel) damit beauftragt, diese Frage zu prüfen.
Im Ergebnis gelangt das Gutachten zum Schluss, dass die
vorgeschlagene Sanktionenregelung als solche nicht gegen die
Bundesverfassung verstösst.
Das Gutachten hält fest, dass die Vermutung wonach harte Kartelle
gemäss Artikel 5 Absatz 3 KG unzulässig sind, und die Vermutung, dass
die in Artikel 7 umschriebenen Verhaltensweisen marktbeherrschender
Unternehmen unzulässig sind, mit dem Kartellartikel der
Bundesverfassung vereinbar sind. Eine daran geknüpfte
Sanktionsregelung (so wie in Art. 49a vorgesehen) ist grundsätzlich
verfassungskonform. Wenn nämlich die Sanktionen dazu dienen, das
materiellrechtlich verbotene Verhalten zu ahnden und wenn sie auch
geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, kann nach Meinung des
Gutachters aus Artikel 96 BV kein Hinderungsgrund abgeleitet werden.
Im Gegenteil lasse sich dem Kartellartikel das Gebot entnehmen, der
Gesetzgeber habe dafür zu sorgen, dass schädliche Auswirkungen von
Kartellen auch zielkonform und wirkungsvoll bekämpft werden. Aufgrund
einer Analyse der faktischen Gegebenheiten und vor allem im Falle der
mangelnden Wirksamkeit der heute im Kartellgesetz vorgesehen und
praktizierten Sanktionsordnung, sei die Optimierung der Wirksamkeit
der an sich zulässigen im Kartellgesetz verankerten Instrumente sogar
geboten.

Das Gutachten ist auf der Homepage des EVD zugänglich

http://www.evd.admin.ch/de/dossiers/dossiers-f.asp?id&language=1

Auskünfte:
Hans Isenschmid, Rechtsdienst EVD, 031 322 20 19 
Eric Scheidegger, GS EVD, 031 322 20 14