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Stellungnahme Chef HEER zu den Schlägereien in Aarau AG und Payerne VD


3003 Bern, 24. August 2001

Medieninformation

Stellungnahme Chef HEER zu den Schlägereien in Aarau AG und Payerne VD

Keine Provokationen durch Armeeangehörige

Die Untersuchungen der zivilen Polizeibehörden der Kantone Aargau und Waadt
in Sachen Angriffe von Ausländern gegen Armeeangehörige sind abgeschlossen:
Die Schlägereien wurden nicht durch Schweizer Militärs ausgelöst. Die
mutmasslichen Täter werden sich vor Gericht zu verantworten haben.

Am Montag abend, 6. August 2001, in Aarau und am Sonntag abend, 12. August
2001, in Payerne, wurden Rekruten und Unteroffiziere von Jugendlichen
ausländischer Nationalität sowie einem Schweizer angegangen. Die
uniformierten Armeeangehörigen wurden dabei in Schlägereien verwickelt,
sieben erlitten dabei Verletzungen. Sie alle haben bei den zuständigen
Polizeibehörden Strafantrag gestellt; wegen Körperverletzung, Tätlichkeit
oder Drohung. Die polizeilichen Voruntersuchungen in Aarau und Payerne sind
nun abgeschlossen und es steht in beiden Fällen fest, dass seitens der
Militärs zu keiner Zeit Provokationen stattfanden. Weiter steht fest, dass
auch keine Drogen im Spiel waren. Die mutmasslichen Täter sind der Polizei
mehrheitlich bekannt; es kam vorübergehend auch zu Verhaftungen. Im Fall
Aarau handelte es sich laut Kantonspolizei Aargau um neun Täter; sechs
Türken, zwei Bosnier und einen Iraker. In Payerne waren es laut
Kantons-polizei Waadt drei Täter; ein Portugiese, ein Italiener und ein
Schweizer aus der Westschweiz.

Der Chef HEER, Korpskommandant Jacques Dousse, hat während den laufenden
Untersuchungen durch die jeweiligen zivilen Polizeibehören die Vorfälle
bewusst nicht öffentlich kommentiert. Der Chef HEER hat aber aufgrund der
beiden Fälle Präventivmassnahmen angeordnet; dies in einem Brief an die
Schulkommandanten am 17. August 2001. Korpskommandant Dousse empfielt darin,
die Armeeangehörigen vorübergehend in Gruppen in den Ausgang zu entlassen,
sich bei allfälligen Provokationen oder Aggressionen ruhig und bestimmt zu
verhalten, auf Gewalt nicht mit Gewalt zu antworten, bei Bedarf Notwehr
anzuwenden bzw. Notwehrhilfe zu leisten und nötigenfalls die zivile Polizei
zu alarmieren, da diese für Sicherheit und Ordnung auf öffentlichem Grund
zuständig ist. Für den Chef HEER kommt ein Einsatz der Militärpolizei zur
Zeit nicht in Frage. Diese käme - falls nötig - nur in Absprache mit der
zivilen Polizei zum Einsatz. Die Schulkommandanten hätten aber die
Kompetenz, sich mit den jeweiligen Zivilpolizeibehörden zu besprechen, ob
die Patrouillentätigkeiten allenfalls auf öffentlichem Grund verdichtet
werden müssten. Korpskommandant Dousse: "Die Armee hat volles Vertrauen in
die Kompetenz der zivilen Polizeibehörden."

In ihrer Sitzung vom 21. August 2001 hat die Sicherheitspolitische
Kommission (SIK) des Nationalrates die Massnahmen des Chefs HEER positiv und
unterstützend zur Kenntnis genommen.

Der Chef HEER verurteilt die Tätlichkeiten von Aarau und Payerne aufs
Schärfste und appelliert, alles daran zu setzen, damit eine Gewaltspirale
vermieden werden kann. "Die beiden Attacken nehme ich sehr ernst und sie
haben mich tief beschäftigt. Es darf aber aufgrund der zwei Vorfälle jetzt
nicht von einer generellen Gefährdung gegen Armeeangehörige ausgegangen
werden", so Korpskommandant Dousse. Laut Aussage der Täter seien es nicht
die Uniformen gewesen, welche für die Schlägereien ausschlaggebend gewesen
seien - die Opfer hätten ebensogut Zivilpersonen sein können. Der Chef HEER
dazu: "Bei diesen Schlägereien handelt es sich um ein gesellschaftliches
Problem. Jugendbanden - Schweizer und Ausländer - greifen dabei zum Teil
wahllos Personen an; auf offener Strasse, am Tag, bei Nacht, in der
Badeanstalt, im Bahnhof und sonstwo."

Der Chef HEER zeigte sich erleichtert darüber, dass die Massenschlägereien
nicht durch Militärs ausgelöst worden seien und er sei froh, so Dousse,
"dass nun definitv Klarheit über die Tathergänge herrscht und die Täter vor
Gericht gestellt werden." Laut Kantonspolizei Aargau werden sich die
mutmasslichen Schläger wegen Raufhandel und Landfriedensbruch zu
verantworten haben. Gegen alle mitbeteiligten Militärpersonen in Aarau und
Payerne werden keine Verfahren eröffnet, da sie klar Opfer gewesen sind.

Der Chef HEER trifft zur Zeit im militärischen Umfeld keine weiteren
Massnahmen; die politische Forderung der Schweizer Demokraten nach
Pfefferspray-Ausrüstung kommentiert der Chef HEER wie folgt: "Pfefferspray
gilt als Waffe. Im Dienst dient der Ausgang am Abend im zivilen Umfeld als
Erholung ausserhalb der militärischen Ausbildung. Eine Waffe wäre hier also
absolut Fehl am Platz und auch nicht die Lösung des Problems."
Korpskommandant Dousse ist sich bewusst, dass ein Militärangehöriger in
Ausgangsuniform gegen Baseballschläger-bestückte Täter wenig Chance hätte.
"Es macht daher mehr als Sinn, sich auf solche Keilereien gar nicht erst
einzulassen - solche Gruppierungen sind zu gut organisiert. Selbstschutz und
Notwehrhilfe ist jedoch jederzeit - falls nötig - angebracht. Unsere
Armeeangehörigen haben ein Recht auf Notwehr." Und sie seien laut
Dienstreglement verpflichtet, in Gefahr geratenen Kameraden zu helfen
(Notwehrhilfe).

Der Chef HEER hofft, dass sich das Problem der Jugendgewalt, wie zur Zeit in
der Schweiz herrschend, nicht weiter eskaliert.

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