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Weitgehende Zustimmung zur Revision des Zivildienstgesetzes

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.8.2001

Weitgehende Zustimmung zur Revision des Zivildienstgesetzes

Von Anfang Mai bis Ende Juli 2001 fand das Vernehmlassungsverfahren
zur Revision des Zivildienstgesetzes statt. 75 Stellungnahmen gingen
ein (von 7 Parteien, allen Kantonen, 37 Organisationen und 5
Privatpersonen). Die Revisionsvorlage wurde gesamthaft gut
aufgenommen. Nur drei Vernehmlassungsteilnehmer (die SVP, der Kanton
St. Gallen sowie economiesuisse) sehen keinen ausreichenden Anlass für
eine Revision des geltenden Gesetzes.
Zu den wichtigsten Revisionsvorschlägen äusserten sich die
Vernehmlassungsteilnehmer wie folgt:
1.	Zulassungsverfahren:
- Im revidierten Gesetz sollen die Anforderungen an die glaubhafte
Darlegung eines Gewissenskonfliktes mit dem Militärdienst präziser
umschrieben werden (Art. 1 und 18b des Revisionsentwurfs). Diese
Absicht wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Insbesondere stimmten
ihr alle Kantone zu. Die vorgeschlagenen Präzisierungen übernehmen die
in der Praxis entwickelten Zulassungskriterien. Dennoch befürchten
einzelne Vernehmlassungsteilnehmer (die SPS, Kreise der
Militärdienstverweigerer, Arbeitgeberorganisationen und die
Zulassungskommission), dass künftig die Zulassung zum Zivildienst
durch die neuen Bestimmungen erschwert werden. SPS, EVP und CSP
befürworten grundsätzlich den Verzicht auf die Prüfung der
Gewissensgründe von Personen, die anstelle des Militärdienstes
Zivildienst leisten wollen.
- Die amtliche Information betreffend den Zivildienst soll verbessert
werden (Art. 15a des Revisionsentwurfs). Nur der Schweizerische
Gewerbeverband sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.
- Künftig soll ein Zulassungsgesuch nicht erst nach der militärischen
Rekrutierung, sondern schon nach dem Orientierungstag gestellt werden
können, welcher der Rekrutierung vorausgeht (Art. 16 des
Revisionsentwurfs). Nur bei drei Kantonen stiess diese Absicht auf
Kritik.
- Das Festhalten an der Bestimmung, ein Zivildienstgesuch müsse
spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung
eingereicht sein (Art. 17 des geltenden Gesetzes), ist linken Kreisen
nicht genehm: Sie beantragen die Verkürzung der Frist auf zwei Monate.
- Zu kontroversen Reaktionen gab die Absicht Anlass, grundsätzlich
weiterhin alle Gesuchsteller durch eine Kommission persönlich zu ihrem
Zivildienstgesuch anzuhören und von der Anhörung nur Gesuchsteller
auszunehmen, die bestimmten religiösen Gemeinschaften angehören und
die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllen (Art. 18a des
Revisionsentwurfs). Einerseits fordern SPS und linke Kreise, es
sollten nur noch Gesuchsteller angehört werden, deren Gesuche unklar
seien. Anderseits geht die Ausnahmeregelung zugunsten religiöser
Gemeinschaften drei Kantonen, zwei Arbeitgeberverbänden und einer
kirchlichen Gruppierung zu weit: Sie verlangen weiterhin die
ausnahmslose Anhörung aller Gesuchsteller.
- SPS, linke Gruppierungen sowie der Kanton Thurgau fordern die
Streichung einer neuen Bestimmung (Art. 18e des Revisionsentwurfs),
welche der Vollzugsstelle für den Zivildienst die Kompetenz gibt, die
Militärdiensttauglichkeit von Gesuchstellern überprüfen zu lassen.
2.	Dauer des Zivildienstes
Der Revisionsentwurf schlägt in Artikel 8 eine Reduktion der
Gesamtdauer der Zivildienstleistungen auf das 1,3-Fache der noch nicht
geleisteten Militärdiensttage vor. Von den grossen Parteien ist nur
die CVP mit diesem Vorschlag einverstanden. Die SVP beharrt auf dem
heutigen Faktor 1,5, während die SPS eine Gleichbehandlung von
Militär- und Zivildienstleistenden und deshalb den Faktor 1,0 fordert.
Die EVP verlangt den Faktor 1,2 und für die Grüne Partei fällt die
Reduktion des Faktors noch zu zögerlich aus. Mit Ausnahme von zweien,
die den Faktor 1,5 beibehalten möchten, stimmen alle Kantone dem
Faktor 1,3 zu. Keinen Anlass für eine Reduktion des Faktors sehen zwei
Arbeitgeberverbände (economiesuisse und Schweizerischer
Gewerbeverband) sowie die Schweizerische Offiziersgesellschaft. Linke
Kreise und der Schweizerische Gewerkschaftsbund schliessen sich dem
Standpunkt der SPS an (Faktor 1,0) oder plädieren für einen Faktor
unterhalb von 1,3 (GSOA: Faktor 1,1 als  Kompromiss; CNG: Faktor 1,2).

3.	Abschaffung der Anerkennungskommission
Der Vorschlag, die Anerkennungskommission aufzuheben (Art. 42 und 43
des geltenden Gesetzes), stiess auf wenig Opposition. Nur
Arbeitgeberorganisationen und der Bauernverband sind für die
Beibehaltung dieser Kommission: Auch in Zeiten einer Rezession mit
erhöhter Arbeitslosikgkeit müsse bei der Anerkennung von neuen
Einsatzbetrieben die Prüfung der Arbeitsmarktneutralität durch
Spezialisten gewährleistet sein.

4.	Wirkungsziele für den Zivildienst
Gut aufgenommen wurde die Absicht Wirkungsziele des Zivildienstes im
Gesetz festzuschreiben (Art. 3a des Revisionsentwurfs). Hier gab vor
allem die vorgeschlagene Rolle des Zivildienstes im Rahmen der
Sicherheitspolitik des Bundes zu Bemerkungen Anlass. SPS und linke
Kreise erachten die Unabhängigkeit des Zivildienstes als gefährdet,
wenn er im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation zu nahe an
Armee und Zivilschutz heranrücke. Der Schweizerische Gewerbeverband
und economiesuisse befürchten ihrerseits eine zu starke Angleichung
von Militär- und Zivildienst. Für die Schweizerische
Offiziersgesellschaft fällt dagegen die vorgeschlagene Bestimmung zu
zaghaft aus: Der Zivildienst könne sehr wohl zu einem Teil der
nationalen Sicherheitspolitik werden.

Die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und die
Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes werden im September
2001 dem Bundesrat unterbreitet. Dieser entscheidet über das weitere
Vorgehen.

Auskünfte:
Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, Thun, Tel. 033/228 19 90