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EDA erläutert Falun Gong-Delegation seine Menschenrechtspolitik

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 23. August 2001

Pressemitteilung

EDA erläutert Falun Gong-Delegation seine Menschenrechtspolitik

Eine Delegation der Falun Gong-Praktizierenden ist heute von Vertretern der
Sektion Menschenrechtspolitik des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu einem Gespräch empfangen worden. Die
Vertreter des EDA nahmen dabei vor allem die Gelegenheit wahr, die
schweizerische Menschen-rechtspolitik darzulegen.

Die Schweiz ist sehr beunruhigt über die Repressionskampagne, welcher die
Bewegung Falun Gong seit zwei Jahren ausgesetzt ist. Die Schweiz hat China
konkret ermahnt, die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die
individuellen Rechte der chinesischen Bürgerinnen und Bürger zu
respektieren. Anlässlich der UN-Menschenrechtskommission im März 2000 hat
Aussenminister Deiss seine Besorgnis ausgedrückt gegenüber der massiven
Unterdrückung religiöser Gruppen und Minderheiten, deren Grundrechte
regelmässig missachtet werden.

Die Schweiz führt seit rund zehn Jahren einen Menschenrechtsdialog mit
China. Sie wird sich auch künftig für die Respektierung der Grundrechte in
China einsetzen, namentlich jener der Mitglieder von Falun Gong, vor allem
dann, wenn sie inhaftiert sind. Die nächste Gelegenheit wird sich
voraussichtlich noch in diesem Jahr bieten, wenn eine Schweizer Delegation
nach China reist und verschiedene Behörden und Organisationen trifft.
Wichtige Themen wie Religionsfreiheit, Strafvollzug und Folterverbot, die
aufgeworfen werden sollen, betreffen auch die Bewegung Falun Gong.