Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung: Inkraftsetzung der Änderungen vom 6. Oktober 2000
3003 Bern, 22. August 2001
Medieninformation
Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung: Inkraftsetzung der
Änderungen vom 6. Oktober 2000
Der Bundesrat hat die Änderungen vom 6. Oktober 2000 des Militärgesetzes
(Ausbildungszusammenarbeit und Bewaffnung) auf den 1. September 2001 in
Kraft gesetzt.
Am 10. Juni 2001 hat das Volk in einer Referendumsabstimmung die Änderungen
vom 6. Oktober 2000 des Militärgesetzes betreffend den Abschluss von
völkerrechtlichen Verträgen in Sachen Ausbildungszusammenarbeit und
betreffend die Bewaffnung von schweizerischen Truppenkontingenten und
Einzelpersonen im Friedensförderungsdienst angenommen. Der Bundesrat hat nun
die Änderungen auf den 1. September 2001 in Kraft gesetzt.
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