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Armeereform: Richtung stimmt, Anpassungen nötig

3003 Bern, 22. August 2001

Medieninformation

Armeereform: Richtung stimmt, Anpassungen nötig

Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungen zu den Projekten Armee XXI und
Bevölkerungsschutz Kenntnis genommen. Auf Grund der Ergebnisse wird das
Armeeleitbild nachbearbeitet. Die Behandlung im Erstrat des Parlaments
verschiebt sich voraussichtlich auf die Frühjahrssession 2002.

Armeereform

Die Stellungnahmen zum Armeeleitbild und der Revision der
Militärgesetzgebung bejahen deutlich den Reformbedarf der Armee. Sie
bestätigen überwiegend die grundsätzliche Stossrichtung der Armeereform.
Eine erste Beurteilung der Vernehmlassungsergebnisse zeigt aber, dass einige
bedeutende Aspekte des Armeeleitbilds (ALB) keine breite Zustimmung gefunden
haben. Der Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport, Bundesrat Samuel Schmid, nimmt diese Kritik zum Anlass, Überprüfungen
vorzunehmen.

So müssen verschiedene Begriffe und Elemente der Armeereform besser
begründet und erklärt werden. Einige Kernfragen bedürfen einer Überprüfung.
Dies betrifft insbesondere die Ausbildung (Dauer der Rekrutenschule,
Durchdiener), die Führung (Hierarchiestufen), die Aufgabenteilung zwischen
Miliz und Berufsmilitär, die Ressourcen (konkretere Aussagen zu Finanzen,
Personal und Infrastruktur), die Gewichtung der Armeeaufträge, den
Zusammenhang zwischen Bedrohung und Doktrin, das Milizprinzip und die
Grenzen internationaler Kooperation.

Reform des Bevölkerungsschutzes

Dem Projekt Bevölkerungsschutz wird in der Vernehmlassung weitest gehend
zugestimmt. Besonders positiv beurteilt werden folgende Punkte der Reform:
die Konzeption des Bevölkerungsschutzes als Verbundsystem von fünf
Partnerorganisationen unter einem gemeinsamen Koordinations- und
Führungsorgan, die primäre Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen, die
grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone und die Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen, die Beibehaltung der Schutzraumpflicht in reduzierter
Form sowie die markante Reduktion der Personalbestände bei Feuerwehr und
Zivilschutz.

Die nächsten Meilensteine

Der Chef des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, will das ALB auf Grund der
Anregungen und der offenen Fragen aus den Vernehmlassungen nachbearbeiten
lassen.

Die Botschaften zur Militärgesetzgebung und zum Bevölkerungsschutzgesetz
sowie das Armeeleitbild und das Leitbild Bevölkerungsschutz sollen vom
Bundesrat bis Ende Oktober 2001 verabschiedet werden. Die Überweisung ans
Parlament erfolgt vor der Wintersession 2001. Das Parlament kann damit die
Botschaften und Leitbilder ab Frühjahrssession 2002 behandeln

Unter Vorbehalt der Beratungen im Parlament und eines allfälligen
Referendums ist es möglich, die Inkraftsetzung der Militärgesetzgebung und
die Umsetzung der Armee XXI gestaffelt ab 2003 vorzunehmen. Die Überführung
in die neuen Strukturen und der Beginn der neuen WK-Ausbildung (wieder im
Einjahresrhythmus) kann wie geplant auf den 1. Januar 2004 erfolgen. Gewisse
Vorausmassnahmen wie Entlassungen aus der Militärdienstpflicht, neue
Rekrutierung und Anpassungen bei der Kaderausbildung werden vorher
getroffen.

Die Reform Bevölkerungsschutz wird dem Parlament gleichzeitig mit der
Armeereform überwiesen, um die Koordination zwischen den beiden Projekten
sicherstellen zu können. Die Inkraftsetzung des neuen Rechts über den
Bevölkerungsschutz kann allenfalls zeitlich unabhängig von der
Militärgesetzgebung erfolgen. Damit wird dem Bestreben der Kantone nach
einer raschen Umsetzung des Bevölkerungsschutzes Rechnung getragen.