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Mobilitätspaket für Mittelland und Agglomerationen

MEDIENMITTEILUNG

Mobilitätspaket für Mittelland und Agglomerationen

Der wachsende Verkehr auf der belasteten Ost-West-Achse und in den
Agglomerationen soll mit einem gezielten Ausbau von Strasse und Schiene
bewältigt werden. Der Bundesrat lehnt die "Avanti-Initiative" ab, nimmt aber
wichtige Elemente in einem Gegenvorschlag auf und erhöht die Mittel für den
Agglomerationsverkehr. Das UVEK muss bis im Frühling 2002 eine entsprechende
Botschaft ausarbeiten sowie den Bericht der Expertengruppe Bieri zum
Agglomerationsverkehr analysieren und bewerten.

In den vergangenen Jahren wurden hohe Investitionen für die Verbesserung des
Schienennetzes (Neat, Bahn 2000) beschlossen, aber auch zahlreiche
Anstrengungen unternommen, um Engpässe auf der Strasse zu beseitigen (Ausbau
Grauholz, Baregg). Diese Massnahmen genügen jedoch nicht, um die künftigen
Mobilitätsbedürfnisse auf den stark belasteten Nationalstrassenstücken
(Zürich-Bern, Lausanne-Genf, Basel-Liestal) und in den Agglomerationen zu
befriedigen. Ohne Gegenmassnahmen droht eine massive Verschärfung der
bestehenden Engpässe. Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bestehenden
Verkehrsnetzes wären nicht mehr gewährleistet.

Diese Problematik greift auch die am 28. November eingereichte
Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" auf.
Mit dem durchgehenden Ausbau der Strecken zwischen Genf und Lausanne, Bern
und Zürich sowie zwischen Erstfeld und Airolo (2. Gotthard-Röhre) will sie
Engpässe auf diesen Nationalstrassenabschnitten beseitigen. Mit dem Ausbau
soll innert zehn Jahren begonnen werden.

Gegen Unterlaufen des Alpenschutzes

Dem Bundesrat geht diese Initiative aber zu weit: Mit dem Bau einer zweiten
Röhre am Gotthard würde der 1994 vom Volk angenommene Alpenschutzartikel
unterlaufen. Auch würde die Schweiz in Europa ein falsches Signal für die
Verlagerungspolitik setzen. Schliesslich weisen verschiedene, in der
Initiative genannte Streckenabschnitte genügend Kapazitäten für die
zukünftige Bewältigung des Verkehrs auf. So könnten der Verkehrsfluss durch
den Gotthard mit Optimierungsmassnahmen (Verkehrstelematik, Überholverbot
für LKW, Temporeduktionen, besserem Zusammenführen vor Portal) um mindestens
einen Viertel gesteigert werden. Zusätzlich führt eine auch nur teilweise
Erreichung des Verlagerungsziels zu einer Entlastung der A2. Dies umso mehr
als die wahren Engpässe nicht beim Tunnel, sondern bei der Zollabfertigung
bestehen.

Ein Ausbau des Nationalstrassennetzes drängt sich nach Ansicht des
Bundesrates vor allem dort auf, wo sich der Durchgangsverkehr mit dem
Pendler- und Einkaufsverkehr überlagert. Dies ist insbesondere in den
städtischen Agglomerationen der Fall, die mit den grössten Verkehrsproblemen
zu kämpfen haben. Gerade dort kann die Strasse künftig den Verkehr  kaum
alleine bewältigen, weshalb die nur auf den Ausbau der Strasse ausgerichtete
Initiative die Probleme nicht zu lösen vermag. Zudem ist die Forderung der
Initianten für einen Baubeginn innert zehn Jahren auch aus rechtsstaatlicher
Sicht problematisch. Mit dem geltenden Genehmigungsverfahren für
Nationalstrassenprojekte (Beschwerden) können die mit der Planung
beauftragten Behörden diese zeitliche Vorgabe kaum garantieren.

Gegenvorschlag ohne die Mängel der Avanti-Initiative

Der Bundesrat stellt deshalb der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber,
welcher die Mängel der Initiative ausschliesst und darüber hinaus
Lösungsbeiträge für wichtige Zukunftsprobleme leistet. Demnach sollen
nachgewiesene Engpässe auf dem Nationalstrassennetz (Beilagen) in enger
Koordination mit den anderen Verkehrsträgern behoben werden. Der Bundesrat
will ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags ein Programm zur Sanierung
der am stärksten belasteten Nationalstrassenstrecken sowie zum Ausbau des
Agglomerationsverkehrs vorlegen. Dabei wird nicht der Baubeginn, sondern die
öffentliche Auflage terminiert. Für die Beseitigung der Engpässe in den
Agglomerationen soll die Bundesverfassung im Rahmen des Neuen
Finanzausgleichs mit einer Kompetenznorm ergänzt werden, die dem Bund eine
Unterstützung der Kantone und Agglomerationsgemeinden erlaubt.

Massnahmen im Agglomerationsverkehr

Der Bundesrat teilt die breit abgestützte Meinung der Expertenkommission
Bieri, wonach sich der Bund in den grossen städtischen Ballungen, wo 70% der
Bevölkerung wohnen, in Zukunft stärker engagieren soll. Dennoch soll der
Agglomerationsverkehr weiterhin primär die Aufgabe der Kantone und Gemeinden
sein. Der Bundesrat hat neben dem Einbezug des Agglomerationsverkehrs in den
Gegenvorschlag zur "Avanti-Initiative" folgendes entschieden.

? Für die dringendsten Investitionsbedürfnisse sollen die Mittel für die
Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) ab 2002 von jährlich rund 130
Millionen Franken um 40 Millionen Franken aufgestockt werden. Dadurch können
zusätzliche Projekte im Regional- und Ortsverkehr finanziert werden.

? Weiter soll der öffentliche Agglomerationsverkehr bei Bahn 2000 2. Etappe,
bei der Leistungsvereinbarung 2003-06 mit den SBB sowie bei der Ablösung des
8. Rahmenkredit für die KTU bei der Bahnreform berücksichtigt werden.

Bern, 22. August 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Hugo Schittenhelm, Informationschef UVEK, Tel. 031 322 55 48
Michael Gehrken, Informationsbeauftragter ASTRA, Tel. 031 324 14 91
Christian Küng, Chef Abteilung Verkehrskoordination ARE, Tel. 031 322 55 68

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