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Verfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung durch Bedienstete des Bundes

Der Bundesrat bezeichnet einen Vertreter des Bundesanwalts

Der Bundesrat hat Arthur Hublard, alt Generalprokurator des Kantons Jura, als ausserordentlichen Vertreter des Bundesanwalts zur Führung eines gerichtspolizeilichen Verfahrens der Bundesanwaltschaft (BA) betreffend eine Verletzung des Amtsgeheimnisses bezeichnet.

Aufgrund einer Anzeige von Ende Juni 2001 hat die BA ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Bedienstete des Bundes betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) und Verletzung der beruflichen Schweigepflicht (Art. 35 DSG) eröffnet. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen aus einem vertraulichen Bericht des Bundesamts für Polizei (BAP) in einem Presse-Artikel. Es richtet sich aus diesem Grund auch gegen die Autoren der entsprechenden Publikation; sie werden Teilnahme an einer Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293) verdächtigt.

Da als Urheber für die Verletzung des Amtsgeheimnisses Mitarbeitende des BAP und der BA in Frage kommen, hat die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat beantragt, die Leitung des Verfahrens einer aussenstehenden Persönlichkeit zu übetragen, welche die Ermittlungen in der nötigen Unabhängigkeit führen kann. Dieses Vorgehen stützt sich auf Artikel 16, Abschnitt 3 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat in besonderen Fällen Vertreter des Bundesanwalts bezeichnen kann.

 

Bern, 22. August 2001

Weitere Auskünfte:

Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft, Tel. 031 322 81 69