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Die Schweiz und Frankreich wollen das Auslieferungsverfahren vereinfachen

Bundesrat genehmigt bilateralen Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Die Schweiz und Frankreich wollen das Auslieferungsverfahren in bestimmten Fällen vereinfachen und beschleunigen: Wenn eine gesuchte Person sich der Auslieferung nicht widersetzt, soll sie zukünftig ohne formelles Auslieferungsersuchen in einem vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch den bilateralen Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Der Vertrag muss anschliessend vom Parlament verabschiedet werden.

Die schweizerische Gesetzgebung ermöglicht bereits generell die vereinfachte Auslieferung, wenn die gesuchte Person der Uebergabe an den ersuchenden Staat zustimmt. Rund die Hälfte der Auslieferungen an Frankreich können auf diese Weise rasch abgewickelt werden. Der Zusatzvertrag wird das vereinfachte Verfahren neu auch bei Auslieferungen von Frankreich an die Schweiz ermöglichen.

Bern, 22. August 2001

Weitere Auskünfte:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88