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Provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich: Über 4500 Einsprachen gegen neue Nachtflugregelung

Medienmitteilung

Provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

Über 4500 Einsprachen gegen neue Nachtflugregelung

Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind gegen die provisorische
Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich über 4500
Einsprachen eingegangen. Die Mehrheit der Einsprachen richten sich gegen die
vorgesehenen ausgedehnten Anflüge auf die Piste 28. Diese sind eine Folge
der im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarten
verlängerten Nachtflugsperre.

Gegen die von der Flughafen Zürich AG beim BAZL beantragte provisorische
Änderung des Betriebsreglements sind während der öffentlichen Auflage über
4500 Einsprachen eingegangen. Sie stammen aus den Gemeinden östlich, südlich
und westlich des Flughafens, die durch neue Anflugwege oder verlängerte
Pistenöffnungszeiten betroffen sind. Bekämpft wird vorab die vorgesehene
vermehrte Nutzung der Piste 28 ab 22 Uhr für Anflüge von Osten her.
Widerstand hervorgerufen haben aber auch die für eine Verlängerung der
Nachtflugsperre nötigen Entlastungsmass-nahmen. So wehren sich die vom
Abflug Richtung Süden Betroffenen gegen eine Verlängerung des Flugbetriebs
von 21 bis 22 Uhr auf der Piste 16. Im Westen erwächst der Vorverlegung der
Starts ab der Piste 28 von 7 auf 6.30 Uhr Opposition. Demgegenüber wehren
sich mehrere Flug-gesellschaften, die den Flughafen Zürich benützen, gegen
Einschränkungen des Flugbetriebs.

Die verlängerte «Nachtruhe» hängt zusammen mit dem neuen Staatsvertrag
zwischen der Schweiz und Deutschland, den die beiden Delegationen an ihren
Verhandlungen in Bern Ende Juli auf technischer Ebene bereinigt haben. Die
noch offenen Punkte sind Gegenstand eines weiteren Treffens der
Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig vom kommenden Dienstag.
An einem ersten Treffen im April hatten die Minister die Eckwerte des
Vertrages festgelegt. Einer davon ist eine verlängerte Nachtflugsperre über
deutschem Gebiet von 22 bis 6 Uhr. Daran an-knüpfend will die Flughafen
Zürich AG ab der Unterzeichnung des Staatsvertrags die «Nachtruhe» in der
Schweiz ausdehnen. Sie soll neu von 23 bis 6 Uhr (bisher 0.30 bis 5.30 Uhr)
gelten. Einzige Ausnahme: Für Verspätungen im Flugverkehr sind Starts und
Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt.

Die Änderung des Betriebsreglements hat aber nur provisorischen Charakter.
Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements kann erst nach der
Unterzeichnung des Staatsvertrags in Angriff genommen werden. Das BAZL geht
davon aus, dass das neue Reglement im vierten Quartal 2002 zur Genehmigung
vorliegen wird.

Das BAZL wird nun eine Stellungnahme der Flughafen Zürich AG zu den
umstrittenen Fragen ein-holen. Danach wird es in Übereinstimmung mit dem
Abschluss des Staatsvertrags über die beantragten provisorischen Änderungen
des Betriebsreglements entscheiden. Einsprecher können den Entscheid des
BAZL an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.

Bern, 9. August 2001

Bundesamt für Zivilluftfahrt
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