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Weitere Lockerung der MKS-Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.8.2001

Weitere Lockerung der MKS-Massnahmen

Die Schweiz hebt die Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der
Maul- und Klauenseuche gegenüber Nordirland und Holland auf. In beiden
Ländern war der letzte Seuchenfall am 22. April aufgetreten.
Gleichzeitig dürfen Pferde aus Grossbritannien wieder in die Schweiz
eingeführt werden, wenn sie keinen Kontakt zu Klauentieren hatten.
Alle weiteren Massnahmen gegen England bleiben aber bestehen, da nach
wie vor neue Seuchenfälle auftreten.
Während die Lockerung für Nordirland und für die Pferdeeinfuhr ab
sofort gilt, dürfen Fleisch und Fleischwaren und Milchprodukte aus
Holland erst ab dem 25. August wieder eingeführt werden. Nach den
Empfehlungen des internationalen Tierseuchenamtes können die
Massnahmen 90 Tage nach der Tötung von Seuchentieren oder von
geimpften Tieren aufgehoben werden. Da in den Niederlanden die Tötung
der letzten Tiere erst am 26. Mai erfolgt ist, werden die
Importbeschränkungen erst am 25. August aufgehoben.
Dass  Pferde aus Grossbritannien unter sichernden Bedingungen wieder
eingeführt werden dürfen, lässt sich damit begründen, dass sie nicht
an Maul- und Klauenseuche erkranken. Da aber über Transportfahrzeuge,
Stroh und Mist eine gewisse Verschleppungsgefahr bestand, wurde die
Einfuhr vorübergehend verboten.
Wegen der nach wie vor nicht entspannten MKS-Lage in Grossbritannien
bleibt die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und
nichtpasteurisierten Milchprodukten aus England, Wales und Schottland
nach wie vor verboten. Ebenso dürfen keine lebenden Klauentiere
eingeführt werden.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, BVET, 031 323 84 96 (von
10'30 bis 14'30 Uhr)