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Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild Bevölkerungsschutz als tragfähige Reformgrundlagen

3003 Bern, 3. August 2001

Medieninformation

Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild Bevölkerungsschutz als
tragfähige Reformgrundlagen

Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI und zur Reform des
Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Der Chef VBS, Bundesrat Samuel
Schmid, wird dem Bundesrat noch diesen August das weitere Vorgehen
vorschlagen.

Armeeleitbild (ALB) XXI

Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI (Armeeleitbild und Revision
der Militärgesetzgebung) ist am 31. Juli 2001 abgeschlossen worden. Die
eingegangenen Stellungnahmen bejahen deutlich den Reformbedarf der Armee.

Für die Kantone, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), die Liberale Partei der Schweiz
(LPS), die economiesuisse, den Schweizerischen Gewerbeverband, die
Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), den Schweizerischen
Unteroffiziersverband, den Schweizerischen Schützenverband und zahlreiche
weitere Organisationen stellt das ALB XXI grundsätzlich eine tragfähige
Grundlage für die Armeereform dar.

Weitgehend unbestritten sind in den entsprechenden Stellungnahmen die
Reduktion der Bestände (120 000 bis 140 000 Aktive, 80 000 Reserve) und des
Dienstpflichtalters, die Rückkehr zum 1 Jahres-Rhythmus der
Wiederholungskurse, die Möglichkeit des "Durchdienens" auf freiwilliger
Basis, die Schaffung eines Chefs der Armee, die Beibehaltung der
ausserdienstlichen Schiesspflicht und die Abschaffung der kantonalen
Truppen.

Die erwähnten Organisationen verlangen allerdings unterschiedlich
weitreichende Überarbeitungen, Präzisierungen und Akzentverschiebungen. Nach
einer ersten Sichtung der Stellungnahmen geht es dabei unter anderem um die
Themen Bedrohungsanalyse, Neutralität, Milizsystem, Ausbildungskonzept (v.a.
Dauer der Rekrutenschule) und Ressourcen.

Grundsätzlich ablehnende Stellungnahmen zum ALB XXI sind von der
Sozialdemokratischen Partei (SP), der Schweizerischen Volkspartei (SVP), den
Schweizer Demokraten (SD), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und
der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eingegangen.

Für die SP beruht die Planung Armee XXI auf einer verfehlten
Bedrohungsanalyse; sie schlägt ein alternatives Armeemodell mit 15 000
Zeitsoldaten und 45 000 Reservisten vor. Für die SVP entspricht die Armee
XXI der Forderung nach einer leistungsfähigen Milizarmee zur Verteidigung
von Unabhängigkeit und Neutralität nicht oder nur ungenügend.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, sieht die
allgemeine Stossrichtung der Armeereform XXI durch die eingegangenen
Stellungnahmen im Grundsatz bestätigt. Gleichzeitig anerkennt er aufgrund
der diversen Forderungen nach Klärungen und Akzentverschiebungen
grundsätzlich einen Bedarf nach Überprüfung des Vernehmlassungsentwurfs zum
Armeeleitbild XXI. Erst die sorgfältige Detail-Auswertung aller
eingegangenen Stellungnahmen wird aber zeigen, von welcher Tragweite ein
Überarbeitungsbedarf am Armeeleitbild ist, und welchen Einfluss eine
Überarbeitung auf den Projektzeitplan Armee XXI hat.

Leitbild Bevölkerungsschutz

Gesamthaft gesehen wird der inhaltlichen Stossrichtung des Reformprojekts,
wie sie im neuen Bundesgesetz und im Leitbild zum Bevölkerungsschutz zum
Ausdruck kommt, weitestgehend zugestimmt. Damit werden die politischen
Grundsatzentscheide, wie sie bereits mit den Eckwerten (Leitlinien) im
Frühling 2000 mit den Kantonen vereinbart wurden, bestätigt. Zu erwähnen
sind folgende Kernpunkte:
primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf Katastrophen und Notlagen;
grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für den Bevölkerungsschutz, damit
verbunden angepasste Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie
Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung beim Zivilschutz;
Konzeption des Bevölkerungsschutzes als ziviles Verbundsystem der fünf
Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische
Betriebe und Zivilschutz unter einem gemeinsamen zivilen Koordinations- und
Führungsorgan;
markante Reduktion der Personalbestände der Milizorganisationen (Feuerwehr
von ca. 160 000 auf ca. 110 000, Zivilschutz von ca. 275 000 auf ca. 105
000);
Beibehaltung der Schutzraumbaupflicht in stark reduzierter Form und
Werterhaltung der inskünftig noch nötigen Schutzanlagen;
subsidiäre Unterstützung durch die Armee.
Alle Kantone erklären sich mit dem neuen Finanzierungsmodus im Zivilschutz
einverstanden. Damit tragen zukünftig die Kantone und der Bund die Kosten
gemäss ihren Zuständigkeiten. Die bisherige Beitragsfinanzierung entfällt.
Eine Mehrheit der Kantone fordert allerdings im Rahmen der Vernehmlassung
einen sogenannten "Sockelbeitrag" des Bundes, z.B. für die Grundausbildung
der Zivilschutzangehörigen. Zu präzisieren sind im weiteren noch Details wie
etwa Fragen zum Wehrpflichtersatz und der Erwerbsausfallentschädigung.
Mehrere Kantone wünschen auf einen späteren Zeitpunkt hin eine Neukonzeption
der Dienstpflichten. Zur Diskussion wird etwa eine allgemeine Dienstpflicht
gestellt, welche allerdings eine Verfassungsänderung bedingen würde. Die
Sozialdemokratische Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordern
die Abschaffung der Schutzdienstpflicht, ebenso der Schutzraumbaupflicht.

Der Chef VBS wird dem Bundesrat für beide Projekte noch diesen August seine
Beurteilung unterbreiten und ihm das weitere Vorgehen vorschlagen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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