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Arbeitsgruppe des Bundes für nukleare Entsorgung: 23. Tätigkeitsbericht

MEDIENMITTEILUNG

Arbeitsgruppe des Bundes für nukleare Entsorgung: 23. Tätigkeitsbericht

Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB) hat ihren
23. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Darin äussert sie sich zu den
Entsorgungsprogrammen. Die AGNEB begrüsst den Bau eines Sondierstollens zur
Untersuchung des Wellenbergs. Die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner werden
darüber in einer Volksabstimmung befinden. Bezüglich Abfallinventar sind
noch Fragen offen, die es zu klären gibt. Für die Entsorgung der hochaktiven
und langlebigen mittelaktiven Abfälle ist vorerst der Entsorgungsnachweis zu
erbringen. Anschliessend sollen die weiteren Schritte definiert werden.

Die 1978 vom Bundesrat eingesetzte AGNEB besteht aus Vertretern jener
Bundesstellen, die von den Arbeiten zur nuklearen Entsorgung betroffen sind.
Sie hat den Auftrag, sich mit Fragen der Entsorgung zu befassen und dazu
Stellung zu nehmen, die Bewilligungsverfahren auf Bundesebene zu begleiten
und Fragen der internationalen Entsorgung zu behandeln.

Im Hinblick auf die Entsorgung der schwach- und mittelaktiven Abälle haben
Bund und Kanton Nidwalden das weitere Vorgehen festgelegt. Mittels
Sondierstollen soll der Wellenberg weiter untersucht werden. Zur
Beantwortung technischer Fragen hat der Kanton eine Fachgruppe eingesetzt.
Eine wichtige Frage betrifft das Abfallinventar. Nicht in den Wellenberg
verbracht werden Abfälle nicht-schweizerischer Herkunft, abgebrannte
Brennelemente, hochaktive Abfälle sowie Abfälle mit bedeutenden Anteilen
langlebiger Isotope. Parallel zum Bau des Sondierstollens sind im Hinblick
auf die allfällige Wiederaufnahme des Rahmen-bewilligungsverfahrens
Abfallinventar, Behandlungsart und Konditionierung zu überprüfen.

Im Jahr 2002 will die Nagra den Entsorgungsnachweis für die hochaktiven und
langlebigen mittelaktiven Abfälle erbringen. Dieser wird anschliessend von
den Sicherheitsbehörden des Bundes geprüft. Für die weiteren Schritte des
Entsorgungsprogramms braucht es klare Vorgaben. Die Nagra wird dafür einen
Vorgehensplan erarbeiten. Danach werden die Bundesbehörden das weitere
Vorgehen festlegen.

Der 23. Tätigkeitsbericht gibt auch Auskunft über den Stand der Arbeiten im
Zusammenhang mit dem Entsorgungsfonds, über eine von der Schweiz
organisierte Informationsveranstaltung für deutsche Politiker zum
Untersuchungsprogramm der Nagra in Benken (Zürcher Weinland) sowie über
Probleme im Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung und der Produktion von
Mischoxid-Brennelementen in England. Ferner informieren die Hauptabteilung
für die Sicherheit der Kernanlagen, weitere Bundesstellen, Expertengremien
und die Nagra über ihre Arbeit im letzten Jahr.

Der 23. Tätigkeitsbericht kann beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern bezogen
werden (michael.aebersold@bfe.admin.ch).

Bern, 19. Juli 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Dr. Michael Aebersold, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 31