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Gefährliche Güter sollen noch sicherer transportiert werden

MEDIENMITTEILUNG

Gefährliche Güter sollen noch sicherer transportiert werden

Gefahrenguttransporte sollen möglichst sicher werden. Das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) setzt dazu per Anfang August Richtlinien
in Kraft. Diese erlauben es, die Risiken beim Transport gefährlicher Güter
nach einheitlichen Massstäben zu beurteilen. Eine Arbeitsgruppe mit
Vertretern von Bundesbehörden, Bahnen und der chemischen Industrie ist
daran, einen Massnahmenplan zur praktischen Umsetzung der Richtlinien zu
erarbeiten.

Bundespräsident Moritz Leuenberger will den Vollzug der Störfallverordnung
beim Transport gefährlicher Güter beschleunigen. Er hat deshalb das BUWAL
beauftragt, per Anfang August Richtlinien in Kraft zu setzen. Diese
"Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung (StFV)", erlauben es den
Vollzugsbehörden, die Risiken von Gefahrenguttransporten nach einheitlichen
Massstäben zu beurteilen.

Die neuen BUWAL-Richtlinien gelten sowohl für bestehende als auch für neue
Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert werden. Sie richten
sich an die Behörden von Kantonen und Bund, die mit dem Vollzug der
Störfallverordnung bei den Eisenbahnen, bei den Durchgangsstrassen und beim
Rhein beauftragt sind. Die Vollzugsbehörden haben die Aufgabe, zusammen mit
den betroffenen Inhabern der Verkehrswege die Risiken des Transports
gefährlicher Güter zu erheben, sie anhand dieser Richtlinien zu beurteilen
und wenn nötig Massnahmen zur Reduktion dieser Risiken anzuordnen.

Die Richtlinien teilen die Risiken in drei Klassen ein: untragbar (Klasse
1), problematisch (Klasse 2) und tragbar (Klasse 3). Bei untragbar hohen
Risiken müssen gemäss Störfallverordnung Massnahmen zu deren Reduktion
getroffen werden; problematische Risiken dürfen die Vollzugsbehörden nur
dann als tragbar beurteilen, wenn alle verhältnismässigen Massnahmen zur
Risikominderung getroffen worden sind; Risiken der Klasse 3 müssen nicht
weiter reduziert werden.

Wirksame Massnahmen zur Reduktion des Risikos

Eine Studie des Bundes zur Vorabklärung hatte gezeigt, dass von den
Richtlinien in erster Linie Transporte mit den Bahnen betroffen sind. Diese
erste summarische Risikoeinschätzung zeigt, dass bei rund vier Prozent der
Schweizer Bahnstrecken oder etwa 135 Kilometern das Risiko von Unfällen bei
Gefahrenguttransporten in der Klasse 1 (untragbar) liegt; ungefähr ein
Drittel des Bahnnetzes könnte Risiken der Klasse 2 aufweisen. Auf dem
restlichen Schienennetz sind keine untragbaren oder problematischen Risiken
zu erwarten.

Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat in der Folge das BUWAL beauftragt, zusammen mit dem
Bundesamt für Verkehr (BAV), den SBB, der chemischen Industrie - vertreten
durch die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) - und
dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) bis Ende Jahr Massnahmen zu evaluieren,
um die Risiken bei den Eisenbahnen unter die kritische Schwelle zu senken.
Diese Arbeitsgruppe soll insbesondere auch die Kosten und die zur Umsetzung
nötige Zeit abschätzen. Das UVEK will zudem verhindern, dass sich der
Transport gefährlicher Güter massiv von der Bahn auf die Strasse verlagert,
weil sich sonst die Risiken erhöhen.

Zu einer erheblichen Verminderung des Unfallrisikos beitragen könnte die
Verwendung verbesserter Kesselwagen inklusive verstärkter Behälter für den
Transport gefährlicher Stoffe wie Chlor, Ammoniak oder Benzin. Eine weitere
Massnahme könnten alternative Routen sein, d.h. die Vermeidung von Strecken,
die durch bevölkerungsreiche Gebiete, Bahnhöfe mit grossem Publikumsverkehr
oder durch Tunnels führen, in denen sich gleichzeitig Personenzüge befinden.
Auch Geschwindigkeitsreduktionen sind zu prüfen. Schliesslich könnte das
Risiko beim Transport bestimmter Güter gesenkt werden, indem das
Transportgut in kleineren Einheiten befördert wird. Die wirksamste Massnahme
zur Risikominderung besteht allerdings darin, gefährliche Güter dort zu
produzieren, wo sie gebraucht werden - und damit den Transport überflüssig
zu machen. Hier ist zu prüfen, ob der Aufwand wirtschaftlich tragbar ist.

Bern, 18. Juli 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst