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Spongiforme Enzephalopathie bei einer Katze

Spongiforme Enzephalopathie bei einer Katze

Bei einer sechsjährigen Katze aus dem Kanton Waadt wurde die
sogenannte Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) festgestellt.
Die FSE gehört wie die BSE zu den übertragbaren schwammartigen
Gehirnerkrankungen. Es handelt sich um den ersten Fall von FSE in
der Schweiz. Die Infektionsursache ist nicht bekannt, doch geht
man auch bei Fällen von FSE davon aus, dass die - mehrere Jahre
zurückliegende - Ansteckung auf infektiöses Futter zurückzuführen
ist. Für Menschen stellt die FSE keine Gefahr dar.

Die 1995 geborene Katze wurde wegen starker zentralnervöser
Störungen eingeschläfert. Die Diagnose wurde am Schweizerischen
Referenzzentrum für Spongiforme Enzephalopathien der Tiere am
Institut für Tierneurologie der Universität Bern gestellt.

FSE wurde erstmals 1990 in Grossbritannien bei einer Katze
beobachtet. Bis heute sind dort rund 90 weitere Fälle bei
Hauskatzen aufgetreten. Ein Fall wurde 1995 in Norwegen - bislang
ein Land ohne BSE -  und ein weiterer 1996 bei einer Katze im
Fürstentum Liechtenstein bekannt. Vorgekommen sind auch Fälle in
Zoos  bei exotischen Wildkatzen (Puma, Ozelot, Gepard, Löwe,
Tiger) welche mit rohen Schlachtabfällen gefüttert worden waren.
Nach bisherigen Kenntnissen ist der Erreger der FSE mit
demjenigen der BSE sehr nahe verwandt. Die mittlere
Inkubationszeit, d.h. der Zeitraum zwischen Ansteckung und
Erkrankung liegt bei fünf Jahren, also vergleichbar mit der BSE
beim Rindvieh. Die FSE wird zwar zu den übertragbaren
Infektionskrankheiten gezählt, dennoch stellen Katzen mit FSE
keine Gefahr für den Menschen dar, da die Ansteckung nur über die
Nahrungskette erfolgen könnte. Bei Hunden bzw. Hundeartigen
wurden ähnliche Krankheitsbilder noch nie beobachtet.

Als Infektionsursache kommt auch bei diesem Fall von FSE die
Verfütterung von rohem oder ungenügend erhitztem, erregerhaltigem
Gehirn- oder Rückenmarksmaterial in Betracht und man geht davon
aus, dass die Ansteckung mehrere Jahre zurückliegt. Bekanntlich
wird in der Schweiz sogenanntes Risikomaterial (Hirn und
Rückenmark von Kühen) seit 1996 verbrannt, ebenso wie die Kadaver
von verendeten oder getöteten Haus- und Nutztieren. Für
importierte Futtermittel gelten die gleichen Vorschriften wie für
die im Inland hergestellten, auch sie dürfen nicht aus
Tierkörpern oder Risikomaterial hergestellt worden sein.

Bern, den 17. Juli 2001

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Lukas Perler, Projekt BSE, 031 322 01 56