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Erleichterte Einbürgerung für Angehörige der dritten Ausländergeneration ist mehrheitsfähig

Repräsentativ-Befragungen des EJPD ergeben das Bild einer ausländerfreundlicheren Schweiz

Das Schweizer Volk befürwortet Erleichterungen bei der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger, ist aber gegenüber einem Beschwerderecht skeptisch eingestellt. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das GfS-Forschungsinstitut im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes durchgeführt hat. Das Institut hat vom 21. Mai bis 8. Juni 1027 Stimmberechtigte in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz befragt. Die Befragung ist mit einer entsprechenden im Vorjahr vergleichbar.

Einbürgerungsfragen sind weitherum bekannt

Die überwiegende Mehrheit der Befragten (81%) befürwortet Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. 69% unterstützen die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Es geht um Personen, die in der Schweiz geboren sind und von deren Eltern mindestens ein Teil Ausländer oder Ausländerin der 2. Generation ist. 56% sind ferner damit einverstanden, dass eine Person, deren Eltern bereits in der Schweiz leben, das Schweizer Bürgerrecht durch blosse Erklärung erwerben kann.

Insofern werden die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision der Einbürgerungsgesetzgebung bestätigt.

Zurzeit kaum mehrheitsfähig ist laut Befragung die Forderung nach einer generellen Vereinfachung von Einbürgerungsverfahren; 48% unterstützen sie. Ein Beschwerderecht gegen die Ablehnung von Einbürgerungen wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte heissen 42% gut.

Kenntnis einer Landessprache ist wichtig

Bei formalen Kriterien als Voraussetzung für die Einbürgerung ist sich die Schweizer Bevölkerung nicht einig. 48% finden, dass es auch möglich sein sollte, ausländische Staatsangehörige einzubürgern, die noch nicht 12 Jahre in der Schweiz wohnen. 45% befürworten eine (kostendeckende) Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren. Weit verbreitet ist dagegen die Haltung, Einbürgerungswillige müssten in einer Prüfung genügende Kenntnisse einer Landessprache nachweisen. 78% der Schweizerinnen und Schweizer sehen dies als Voraussetzung für den roten Pass. 91% finden, Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz kommen und keine Landessprache beherrschen, sollten einen Sprachkurs belegen. Die Befragung ergibt im Übrigen, dass Schweizerinnen und Schweizer über Einbürgerungsfragen mehrheitlich Bescheid wissen.

Wachsende Zustimmung zur Ausländerpolitik des Bundes

52% der Schweizerinnen und Schweizer stimmen der Ausländerpolitik des Bundes zu. Die Zustimmung liegt damit deutlich über dem Vorjahr, als sich nur eine Minderheit (46%) dieser Meinung anschloss. Schweizerinnen und Schweizer beurteilen auch die Ausländerpräsenz in der Schweiz und in ihrem Wohnort heute anders als noch vor einem Jahr. Die Zahl der Personen, die finden, es gebe zu viele Ausländer, ist um 10% (Schweiz) bzw. 15% (wohnortsbezogen) zurückgegangen. Heute finden nur noch 41%, in der Schweiz gebe es zu viele Ausländerinnen und Ausländer. Knapp ein Drittel (Vorjahr: 47%) findet, es habe im jeweiligen Wohnort zu viele Ausländerinnen und Ausländer. Auch die Angst, ausländische Erwerbstätige nähmen den Schweizerinnen und Schweizern die Arbeitsplätze weg, hat abgenommen. Es sind nur noch 17%, die so denken.

Weit verbreitet ist die Ansicht, ausländische Erwerbstätige würden in der Freizeit lieber unter sich bleiben, als sich mit Schweizerinnen und Schweizer zu treffen (2000:69%, 2001: 78%). Damit wird ihnen implizit unterstellt, sie entzögen sich der Integration. Dieser Befund bestätigt die grosse Bedeutung, die der Integration im Rahmen der Ausländerpolitik auch weiterhin zukommt.

Einstellung gegenüber Asylsuchenden ambivalent

Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer, die von Asyl Suchenden eine sehr oder eher gute Meinung haben, ist im Vergleich zum Vorjahr um 10% auf 33% zurück gegangen. Zwar hat der Anteil derer, die gegenüber Asyl Suchenden kritisch eingestellt sind, nicht wesentlich zugenommen (2000: 47%; 2001: 50%), dafür haben die Unentschiedenen und Antwortverweigerer (2000:10%; 2001: 17%) deutlich zugelegt. Die Einstellung gegenüber Asylsuchenden bleibt somit ambivalent. Auf der einen Seite konnte das Vorurteil, die meisten Asylsuchenden würden mit Drogen handeln, abgebaut werden, und die Toleranz gegenüber kleinkriminellen Taten hat zugenommen. Auf der anderen Seite wirft eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer den Asylsuchenden vor, sie wüssten nicht, wie man sich in einem Gastland verhält. Während letztes Jahr ein Drittel der Befragten die Asyl Suchenden für gut integriert hielt, hat sich die Zahl mittlerweile auf ein Viertel verringert. 70% der Schweizerinnen und Schweizer sind der Meinung, Asylbewerber sollten eine Arbeitserlaubnis erhalten, sobald sie das Gesuch eingereicht haben.

Ausschaffung von Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten

In den Augen der Schweizerinnen und Schweizer (84%) sollen Personen, die kein Asyl bekommen und das Land nicht freiwillig verlassen, von der Polizei angehalten und ausgeschafft werden. 12% finden, auch diesen Personen sollte nach einer gewissen Zeit eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

Rückkehrhilfeprogramme sind sinnvoll

Zwei Drittel der Befragten haben von den "Rückkehrhilfe-Programmen" schon gehört oder gelesen. In Kenntnis der Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprojekte

erachten drei Viertel der Befragten diese als sehr bzw. eher sinnvoll. Bei der Höhe der Starthilfe pro erwachsene Person für die Wiedereingliederung im Heimatland gehen die Meinungen jedoch auseinander.

Bern, 12. Juli 2001

Weitere Auskünfte:

Claude Longchamp, Petra Leuenberger, GfS-Forschungsinstitut, Tel. 031-311 08 06

Homepage GfS Forschungsinstitut: http://www.gfs.ch/publikationen

Christoph Müller, BFA, 031-325 90 32

Homepage BFA: http://www.bfa.admin.ch

Brigitte Hauser-Süess, BFF, 031-325 99 58

Dominique Boillat, BFF, 031-325 98 80

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