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Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in London

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 10.7.2001

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der
Jahrestagung in London

Die Schweiz wird an der 53. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) vom 23. bis 27. Juli 2001 in London durch Dr.
Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen und Herrn Martin Krebs,
Politische Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA vertreten.
An der Jahrestagung werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:
 Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
 Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des
revidierten Bewirtschaftungsschemas
 Wissenschaftlicher Walfang
 Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
 Tötungsmethoden
 Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
 Schutzgebiete
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht,
wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben
dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es im
Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer
Walbestände auf Grund moderner Managementsmethoden sicherzustellen.
Auf allen Weltmeeren ist heute ein Walfangmoratorium in Kraft.
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
 Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz
weiterhin für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der
Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in
geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann
zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme
der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem
Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die
Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die
Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses
Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben deshalb abzuwarten. Dieses
Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener
der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Die
Schweiz vertritt darüber hinaus seit je  die Ansicht, dass auch das
Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich
der IWC fallen sollte.
 Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen,
unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet
sind und von den Anrainerstaaten unterstützt werden.
 Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die
Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit ihren
Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position
übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen
internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Siehe auch:
Presserohstoff:
Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission
Broschüre:
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:
http://www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und Publikationen,
Walbroschüre)
http://www.ourworld.compuserve.com/homepages/iwcoffice/Default.htm
(IWC homepage)

Auskünfte:
Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.: 031 323 85 08