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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Strafverfolgungsbehörden des Bundes langfristig unter einem Dach in Bern

Der Bundesrat hat sich für Bern als Standort für die Zentrale der Strafverfolgungsbehörden des Bundes entschieden. Damit die Bundesanwaltschaft (BA), das Bundesamt für Polizei (BAP) und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) langfristig unter einem Dach untergebracht werden können, soll in Bern oder in der näheren Umgebung ein Grundstück für den Bau des benötigten zentralen Gebäudes gesucht werden. Das neue Haus der Strafverfolgungsbehörden des Bundes soll im Jahr 2006, spätestens aber 2007 bezugsbereit sein.

Voraussichtlich am 1. Januar 2002 wird die Vorlage über "Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung", die sogenannte "Effizienz-Vorlage", in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Rahmen der neuen Verfahrenskompetenzen personell und materiell in der Lage sein, im Bereich der interkantonalen und internationalen Organisierten Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität komplexe und anspruchsvolle Verfahren zu führen. Die erste Rekrutierungsphase mit der Besetzung von rund 120 Stellen in BA und BAP wird in diesen Tagen erfolgreich abgeschlossen.

Auch "Zweigstellen" in den Regionen sind vorgesehen

Während des etappenweisen Auf- und Ausbaus werden BA, BAP und URA teils an den bisherigen Standorten, teils in provisorischen Lokalitäten in und um Bern untergebracht. Langfristig soll ein Grossteil der Mitarbeitenden bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes an einem zentralen Standort in Bern untergebracht werden, was namentlich die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen der BA und der Bundeskriminalpolizei im BAP bei der Führung der gerichtspolizeilichen Verfahren ermöglicht. Auch die Zusammenarbeit mit dem von BA und BAP völlig unabhängigen URA wird dadurch einfacher. Die Nähe zum Parlament und zur Leitung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements bleibt gewährleistet. Vorgesehen ist überdies zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung von dezentralen Einheiten als "Zweigstellen" in verschiedenen Regionen der Schweiz.

Bern, 3. Juli 2001

Weitere Auskünfte:

Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft, Tel. 031 322 81 69