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Unabhängige Expertenkommission «Schweiz - Zweiter Weltkrieg» (UEK): Archivierung der Unterlagen

Bern, 3. Juli 2001

Pressemitteilung

Unabhängige Expertenkommission «Schweiz - Zweiter Weltkrieg» (UEK)
Archivierung der Unterlagen

Der Bundesrat hat hinsichtlich der Archivierung der Unterlagen der
Unabhängigen Expertenkommission «Schweiz - Zweiter Weltkrieg» (UEK)
Grundsatzentscheide getroffen. Er spricht sich in Bezug auf die Kopien von
Unterlagen aus Unternehmensarchiven für eine individuelle Rücknahme-option
aus. Damit trägt er den Befürchtungen der Unternehmen vor einer
widerrechtlichen Verwertung dieser Kopien Rechnung. Überdies wünscht der
Bundesrat einen baldigen Zugang zu den wissenschaftlichen Unterlagen der
UEK.

Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 «betreffend die
historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der
nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte»
wird die UEK ihre Tätigkeiten im Dezember 2001 einstellen.

Vor diesem Zeitpunkt hält der Bundesrat es für angebracht, das Schicksal der
UEK-Unterlagen mittels eines spezifischen Entscheids zu regeln, wie in
Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 festgelegt. Zu diesem
Zwecke hat der Bundesrat zwei Grundsätze angenommen:

1)  Baldiger Zugang zu den wissenschaftlichen Unterlagen;
2) Besonderer Schutz der Kopien von Unterlagen, welche die UEK in der
Öffentlichkeit nicht zugänglichen Archiven gesammelt hat.

Der Bundesrat möchte die Transparenz fördern und angemessene Bedingungen für
eine wissenschaftliche Debatte hinsichtlich der Ergebnisse der Arbeiten der
UEK schaffen. Deshalb wünscht er einen baldigen Zugang zu den
wissenschaft-lichen Unterlagen der UEK. Diese umfassen namentlich
Forschungsmaterial, das in öffentlichen Archiven gesammelt wurde, und
Unterlagen, die vorwiegend Auskunft über die Tätigkeiten der UEK und ihre
Forschungspolitik geben. Die anderen Unterlagen stehen unter dem Schutz der
Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Archivierung.

Gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 geniesst die UEK das Vorrecht
eines weitreichenden Zugangs zu Privatarchiven. Schon jetzt ist dieses Recht
untrennbar an Bestimmungen geknüpft, die eine widerrechtliche Verwertung der
in diesen Archiven enthaltenen vertraulichen Daten verhindern sollen. Der
Bundesrat erachtet es als notwendig, dass dieser Schutz für die zahlreichen
Kopien von Unterlagen, welche die UEK bei etwa hundert Unternehmen und
Verbänden gesammelt hat, aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grunde können
die Unternehmen und Verbände eine partielle oder vollständige Rückgabe ihrer
Kopien fordern. Die nicht zurückgeforderten Kopien gelangen ins
Bundesarchiv, wo sie öffentlich zugänglich sein werden.

Des Weiteren hat der Bundesrat das EDA und das EDI beauftragt, ihm in den
kommenden Monaten die verschiedenen Detailfragen in Bezug auf die
Archivierung der Unterlagen der UEK zum Entscheid vorzulegen.

Für weitere Auskünfte:

-Minister Lukas Beglinger, Politische Abteilung I (EDA), Tel. 031 322 30 17
-Andreas Kellerhals, Vizedirektor Schweizerisches Bundesarchiv (EDI),
  Telefon 031 322 92 85

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