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Konzept Wolf Schweiz: Mit dem Wolf leben

MEDIENMITTEILUNG

Konzept Wolf Schweiz : Mit dem Wolf leben

Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Ansiedlung in der
Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen Kreise
seine Rückkehr verstehen und zulassen. Aus diesem Grund arbeitet das
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Zusammenarbeit mit den
Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz aus. Information,
Schadensverhütung, Schadenvergütung und Zusammenarbeit mit den Kantonen sind
die vier Pfeiler des Projekts, das letzten Dienstag an einer Pressekonferenz
in Sitten vorgestellt wurde. Aus den Erfahrungen, die das Wallis in den
letzten zwei Jahren im Rahmen des Projektes Wolf Schweiz machen konnte, geht
hervor, dass die Schutzmassnahmen gegen den Wolf ihre Wirkung zeigen.

Seit 1998 taucht der Wolf regelmässig in der Schweiz auf. Von Italien aus
kehrt er auf natürliche Weise in seinen ehemaligen Lebensraum im Wallis
zurück. Dieses Jahr wurde er ausserdem auch im Tessin und im Kanton
Graubünden gesichtet. Um die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte
Koexistenz zwischen dem geschützten Tier und der Bevölkerung zu schaffen,
hat das BUWAL in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ein Konzept Wolf
Schweiz ausgearbeitet. Dieses Projekt, das sich momentan in der
Vernehmlassung bei den Kantonen und Interessenverbänden befindet, basiert
auf vier Pfeilern:

- Information über den Wolf, die aktuellen Problemstellungen und bestehenden
Lösungen. Es handelt sich um eine breit angelegte Kampagne auf lokaler,
regionaler und nationaler Ebene.

- Schadensverhütung bei den Schafherden. Die Schutzmassnahmen, an denen sich
auch der Bund beteiligt, haben vor allem in den vom Wolf besiedelten
Regionen Vorrang.

- Schadenvergütung nach einem Angriff durch den Wolf. Der Bund übernimmt
achtzig Prozent der an die Züchter ausbezahlten Entschädigungen, während
sich die Kantone mit zwanzig Prozent beteiligen. In den Gebieten mit grossen
Schäden erweisen sich Schutzmassnahmen als notwendig. Eine Bestandsaufnahme
der Verluste ist Sache des Kantons.

- Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die
Umsetzung des Konzepts Wolf Schweiz zuständig. Sie können die Bewilligung
zum Abschuss eines Tieres erteilen, das untragbare Schäden verursacht hat
(50 gerissene Schafe). In den interkantonalen Kommissionen, die gemäss den
geografischen Gebieten festgelegt sind, werden die wissenschaftliche
Betreuung, Prävention, Entschädigung und der Abschuss diskutiert und
beschlossen. Das BUWAL erarbeitet das Konzept, kontrolliert seine Umsetzung
und passt es den Bedürfnissen an.

Schafhirten schrecken nicht nur Wölfe ab

Das BUWAL hat die Arbeitsgruppe Projekt Wolf Schweiz auch mit der
wissenschaftlichen Untersuchung des Raubtiers, der Entwicklung von
Schutzmassnahmen, der Information und Beratung der betroffenen Kreise
beauftragt.

Die im Wallis während zwei Jahren gemachten Erfahrungen gaben Aufschluss
über die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Als beste Lösung erweist sich
eine Kombination aus Schafhirt, Schutzhunden und geschützten Gehegen für die
Nacht. In Evolène wurde im letzten Sommer die Erfahrung gemacht, dass die
Anwesenheit eines Schafhirten nicht nur die Risiken eines Wolfsangriffs
mindert, sondern dass auch weniger Verluste durch Unfälle oder Angriffe von
Hunden entstehen. In Gegenden, die Angriffen ausgesetzt sind, gelangt dieses
Jahr ein Dutzend Schafhirten zum Einsatz.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts Wolf Schweiz ist die lokale und
regionale Information. Mit Schafhaltern, Jägern, Naturschutzverbänden und
Schulen wurden mehr als vierzig Veranstaltungen und Informationssitzungen
abgehalten.

Bern und Sion, 3. Juli 2001

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst