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Bericht des Bundesrats über die im Jahr 2000 geschlossenen Verträge

Bern, 3. Juli 2001

Pressemitteilung

Bericht des Bundesrats über die im Jahr 2000 geschlossenen Verträge

Der Bundesrat hat heute den ersten Bericht angenommen, den er in Anwendung
des Artikels 47bisb, Absatz 5 des Gesetzes über den Geschäftsverkehr der
Bundesversammlung  (Geschäftsverkehrsgesetz) erstellt hat. Laut diesem
Absatz hat der Bundesrat von nun an der Bundesversammlung jährlich Bericht
zu erstatten über die Verträge, die von ihm selbst oder von Departementen,
Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossen worden sind.

Gegenstand dieses ersten Berichts sind die völkerrechtlichen Verträge,
welche die Schweiz im Laufe des Jahres 2000 abgeschlossen hat, ohne zuvor
die Zustimmung des Parlaments einholen zu müssen. Die jeweiligen Verträge
werden kurz vorgestellt, und zwar im Hinblick auf ihren Inhalt, ihre Ziele,
die erwarteten Kosten, die Rechtsgrundlagen und schliesslich die Modalitäten
für das Inkrafttreten und die Kündigung der Verträge.

Insgesamt sind in diesem ersten Bericht, der im Bundesblatt veröffentlicht
wird, nicht weniger als 280 internationale Verträge aufgeführt, darunter
etwa 200, die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
abgeschlossen worden sind.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
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