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NEAT-Gesamtkredit wird um 2,104 Mrd. Franken erhöht

MEDIENMITTEILUNG

NEAT-Gesamtkredit wird um 2,104 Mrd. Franken erhöht

Der Bundesrat hat auf Antrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und der
Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) von der Methodik zur Bestimmung der
NEAT-Indexteuerung und deren Ergebnissen Kenntnis genommen. In der Folge hat
er den NEAT-Gesamtkredit um 2,104 Milliarden Franken erhöht. Mit dieser
Anpassung auf 14,104 Milliarden Franken stehen die ursprünglich bewilligten
Mittel teuerungsbereinigt  zur Verfügung.

Als offizielle Indexreihe für die NEAT wurde, im Einvernehmen mit den SBB,
der Zürcher Index der Wohnbaukosten (ZIW) verwendet. Rückblickend musste
festgestellt werden, dass der ZIW die spezifische Preisentwicklung im
Tunnelbau nicht korrekt abbildet. Dies hängt damit zusammen, dass der
Wohnungsbau, auf den sich der ZIW bezieht, bezüglich der Kostenstruktur und
der Angebots-/Nachfragesituation nur sehr bedingt mit dem Tunnelbau
vergleichbar ist. Um die Kostentransparenz wieder herzustellen, musste
deshalb ein NEAT-spezifischer Teuerungsindex entwickelt werden.

Der neue Teuerungsindex berücksichtigt die beim Bau der NEAT typische
Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostengruppen, wie Honorare,
Eigenleistungen, Baukosten und Eisenbahntechnik und liefert dadurch
präzisere Grundlagen zur Erfassung der effektiven Teuerung. Auf der Basis
des neuen NEAT-Teuerungsindexes lässt sich inskünftig der NEAT-Kredit
kostenmässig realitätsnäher überwachen und prognostizieren. Gemäss den
heutigen Ergebnissen liegt die Entwicklung des neu ausgewiesenen
NEAT-Teuerungsindexes für den bisherigen Betrachtungszeitraum 1991 bis 2000
in einer vergleichbaren Grössenordnung wie diejenige des Landesindexes der
Konsumentenpreise. Der NEAT-Gesamtkredit (Preisbasis 1998) ist um 2,1
Milliarden Franken anzupassen, damit die ursprünglich bewilligten Mittel für
den Bau der NEAT teuerungsbereinigt wieder zur Verfügung stehen (CHF 1,3
Mrd. zur Korrektur des angewendeten, negativ verlaufenden ZIW von 1991 bis
1998 und CHF 0,8 Mrd. effektiv eingetretene Teuerung 1991 bis 1998).

Die Teuerung, wie im Übrigen auch die Bauzinsen und die Mehrwertsteuer sind
nicht Bestandteil des Gesamtkredites, da sich diese Kosten bei langfristigen
und umfangreichen Projekten wie der NEAT nicht zuverlässig prognostizieren
lassen und von der Bauherrschaft auch nicht beeinflussbar sind. Die
Mehrwert-Steuern sowie die marktbedingten Kostenveränderungen (Teuerung)
sind jedoch für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte über den
FinöV-Fonds mit Annahmen von jährlichen Teuerungsraten zwischen 1,5 und 2%
sowie 4% Bauzins berücksichtigt. Die Kompetenz, diese Kosten (Teuerung,
Mehrwertsteuer, Bauzinsen) periodisch mittels Krediterweiterungen
abzudecken, hat das Parlament an den Bundesrat delegiert.

Bern, 3. Juli 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75