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Meilenstein für schweizerischen Klimaschutz

MEDIENMITTEILUNG

Meilenstein für schweizerischen Klimaschutz

Wichtiger Schritt für den Schweizer Klimaschutz: Das UVEK und die
Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) sowie die Agentur für erneuerbare
Energien und Energieeffizienz (AEE) haben Leistungsaufträge zur Reduktion
des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses unterzeichnet. Gleichzeitig
liegt eine Richtlinie zur Umsetzung des CO2-Gesetzes vor. Der Bundesrat will
an den vom Parlament im CO2-Gesetz festgelegten Reduktionszielen keine
Abstriche machen.

Das CO2-Gesetz sieht für Brennstoffe und Treibstoffe je separat zu
erfüllende Teilziele für die Emissionsreduktion vor. Sie betragen für
Brennstoffe minus 15 Prozent, für Treibstoffe minus 8 Prozent bis 2010
gegenüber 1990. Die «Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur Reduktion von
Energieverbrauch und CO2-Emissionen in Industrie, Gewerbe und
Dienstleistungen» soll den Beteiligten ermöglichen, das Teilziel ohne
CO2-Abgabe zu erreichen. Eine solche Abgabe kann der Bundesrat einführen,
wenn sich abzeichnet, dass das Reduktionsziel nicht erreicht werden kann.

Die Richtlinie wurde vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
und dem Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit der Wirtschaft, erarbeitet.
Eine weitere Richtlinie für den Gebäudebereich ist in Vorbereitung.

Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung

Die Richtlinie für die Wirtschaft bietet den Unternehmen zwei
Möglichkeiten - die Zielvereinbarung und die Reduktionsverpflichtung -, um
sich alleine oder im Verbund mit anderen Unternehmen für den Klimaschutz und
mehr Energieeffizienz zu engagieren (siehe Kasten). Die «Energie-Agentur der
Wirtschaft (EnAW)» sowie die «Agentur für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz (AEE)» haben vom UVEK Leistungsaufträge übernommen, die zur
Realisierung der Reduktionsziele zentral sind. Im Rahmen des Programms
«EnergieSchweiz» übernehmen sie die breite Förderung von Energieeffizienz
und erneuerbaren Energien in der Wirtschaft und bei Privaten. Die
Energie-Agentur der Wirtschaft sorgt zudem für den Abschluss der
Zielvereinbarungen und das Monitoring der Energieverbrauchs- und
CO2-Reduktion.

Wirtschaft bekennt sich zu schweizerischen Energie- und Klimazielen

«Der heutige Tag stellt einen Meilenstein bei der Umsetzung der freiwilligen
Massnahmen dar», sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger. Wichtige
Wirtschaftskreise stehen zu ihren Aussagen bei der Volksabstimmung über die
Energieabgaben. Trotz USA und parlamentarischen Initiativen zur Senkung der
Reduktionsziele - «die Ziele des CO2-Gesetzes gelten nach wie vor», stellte
der UVEK-Vorsteher fest.

Die Energie- und Klimaziele sind ehrgeizig und erfordern ein hohes
Engagement aller Beteiligten, sagte Rudolf Ramsauer, Präsident der EnAW. Er
unterstrich die Unterstützung der klimapolitischen Zielsetzung durch die
Wirtschaft und beurteilte die vorliegende Richtlinie als erfolgversprechende
partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft.

Noch keine Annäherung an Zielvorgaben

Die aktuelle Bilanz zeigt, dass sich die Entwicklung in der Schweiz mit
einer leichten Zunahme der CO2-Emissionen von 1.1 Prozent seit 1990 im
Rahmen der europäischen Länder verhält. Sie hat sich dem Ziel im Bereich der
Brennstoffe mit minus 2.7 Prozent nur leicht angenähert, bei den
Treibstoffen mit einem Plus von 7.5 Prozent gar wesentlich davon entfernt.
Es wird daher erheblicher Anstrengungen aller bedürfen, den Energieverbrauch
und die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.

Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung

Aufgrund der Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur Reduktion von
Energieverbrauch und CO2-Emissionen in den Bereichen Industrie, Gewerbe und
Dienstleistungen können Unternehmen alleine oder im Verbund mit anderen
Unternehmen mit der dafür beauftragten Energie-Agentur der Wirtschaft
Zielvereinbarungen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der
CO2-Emissionen abschliessen. Sie können damit von den verschiedenen
Programmen und Produkten von «EnergieSchweiz» und der Energie-Agentur der
Wirtschaft profitieren. Sie werden im Prozess zur Realisierung einer
rationellen Energienutzung begleitet.

Eine zweite Möglichkeit bietet sich Grossunternehmen, Verbrauchergruppen und
energieintensiven Unternehmen. Sie können sich dem Bund gegenüber auf ein
verbindliches Reduktionsziel verpflichten. Halten sie dieses ein, so werden
sie von einer allfälligen CO2-Abgabe befreit. Übertreffen sie das Ziel, so
sind sie berechtigt, mit den überschüssigen Emissionsmengen Handel zu
betreiben.

Bern, 2. Juli 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst