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Internationale Haftung für grenzüberschreitende Umweltschäden

MEDIENMITTEILUNG

Internationale Haftung für grenzüberschreitende Umweltschäden

Umweltverschmutzer müssen in Zukunft auch für grenzüberschreitende Schäden
aufkommen. Dies fordert die Schweizer Delegation, die am 2. und 3. Juli 2001
an einer Sondersitzung der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE)
in Genf teilnimmt. Eine internationale Haftpflichtregelung für Schäden aus
unfallbedingter Umweltverschmutzung soll in zwei Jahren verabschiedet
werden.

Grenzüberschreitende Umweltschäden sollen inskünftig über eine konkrete
Haftpflichtregelung gedeckt werden. Auf Initiative der Schweiz wird im
Rahmen einer Sondersitzung der Vertrags-parteien des "Übereinkommens zum
Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasser-läufe und
internationaler Seen" und des "Übereinkommens über die grenzüberschreitenden
Aus-wirkungen von Industrieunfällen" eine entsprechende internationale
Regelung ausgearbeitet. Die Schweizer Delegation wird von Ernst Berger, Chef
der Sektion Sicherheits-technik im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), geleitet; er wird voraussichtlich an der ECE-Sondersitzung in Genf
zum Vizepräsidenten gewählt.

Nach den Vorstellungen der Schweiz müssten von einer internationalen
Haftpflichtregelung sämtliche Industrieanlagen mit grossen chemischen
Schädigungspotenzialen in Grenznähe und in der Nähe von
grenzüberschreitenden Gewässern erfasst werden. Die Vertragsstaaten sollen
sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen über genügende finanzielle
Sicherheiten zur Abdeckung allfälliger Schäden verfügen. Dies bedingt
entweder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder den Nachweis einer
Bankgarantie. Die Geschädigten von grenzüber-schreitenden
Umweltverschmutzungen sollen in einem einfachen Verfahren zu ihrem Recht
kommen. Dazu gehört, dass sie nicht im Sitzstaat des Unternehmens, sondern
in ihrem Wohn-staat Klage einreichen können. Eine derartige Regelung
entspräche auch den Grundsätzen des schweizerischen Umwelthaftpflichtrechts.

Die von der Schweiz angestrebte Regelung will aber nicht nur die Opfer
entschädigen und eingetretene Umweltschäden soweit wie möglich beheben.
Vielmehr haben Haftpflichtregelungen eine präventive Wirkung, denn ein
Unternehmen, das auch für einen Schaden im angrenzenden Ausland finanziell
aufkommen muss, wird Vorkehrungen treffen, damit gar kein Schaden eintreten
kann.

An der ECE-Sondersitzung nehmen etwa 35 europäische Staaten teil. Eine
inter-nationale Expertengruppe soll danach einen konkreten Vorschlag für
eine Haftpflichtregelung erarbeiten, die, so hofft das BUWAL, innerhalb der
nächsten zwei Jahre ausgehandelt werden kann. Der Vorschlag könnte dann an
der Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" im Mai 2003 in Kiew verabschiedet
werden.

Bern, 29. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte

Jürg Bally, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 54 29 (an der Tagung vom 2. - 3. Juli 2001, Tel. 079
277 51 85)

Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 34 (an der Tagung vom 2. - 3. Juli 2001,
Tel. 079 352 63 89)