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Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Aus-, Weiter- und Fortbildungsregelung für medizinische Berufe

Bern, 29. Juni 2001

Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Aus-, Weiter- und
Fortbildungsregelung für medizinische Berufe

Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines
Bundesgesetzes über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen
Kenntnis genommen. Aufgrund des insgesamt sehr positiven Echos auf die
Reformvorschläge erteilt der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des
Innern den Auftrag, die bisher zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe
zur universitären Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der
akademischen Medizinalpersonen bis zur Wintersession 2001 zu einem
Gesetzesentwurf zusammenzufassen. Damit wird die Aus-, Weiter- und
Fortbildung in Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazeutik, Veterinärmedizin und
neu auch in Chiropraktik auf eine moderne gesetzliche Basis gestellt. Ziel
des neuen Medizinalberufegesetzes ist die Erhaltung und Förderung einer
qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung und die Sicherstellung der
interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen
Medizinalberufe.
Die Ergebnisse der von Ende Juni 1999 bis Ende Oktober 1999 durchgeführten
Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die
universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen (MedBG/Ausbildung)
liegen vor. Total gingen 101 Stellungnahmen ein, davon 71 von offiziell
begrüssten Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten.
In der Vernehmlassung fand der Vorentwurf zum Ausbildungsteil des künftigen
Medizinalberufegesetzes grosses Interesse und ein überaus positives Echo.
Der Reformbedarf in der Medizinalausbildung wurde allgemein bejaht. Die
neuen Ausbildungsziele fanden nahezu einhellige Zustimmung. Deutlich
begrüsst wurde der Grundsatz, wonach die Gestaltungsfreiheit der
Universitäten deutlich erweitert werden soll. Statt Prüfungsfächern gibt der
Vorentwurf Ausbildungsziele vor. Die Erreichung der Ausbildungsziele wird
bei den Studierenden durch studienbegleitende fakultäre Prüfungen und eine
eidgenössische Abschlussprüfung kontrolliert. Neu sollen auch die
Ausbildungsgänge durch einen regelmässig zu wiederholenden
Akkreditierungsprozess überprüft werden. Ebenso fand das Prinzip der
obligatorischen Weiterbildung breite Zustimmung, auch wenn es aus Gründen
der Eurokompatibilität vorerst nur für Human-medizin, Chiropraktik und
einzelne zahnärztliche Spezialisierungen eingeführt werden kann.
Unbestritten blieben schliesslich die Strukturierung der Ausbildung in Kern-
und Mantelstudium und ein neues Kreditpunktesystem basierend auf dem
European Credit Transfer. Mit letzterem soll auch die studentische Mobilität
zwischen den Universitäten erleichtert werden.
Das künftige Medizinalberufegesetz entsteht aus der Vereinigung der bisher
zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe zur universitären
Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der aka-demischen
Medizinalpersonen. Bei der Zusammenführung zu berücksichtigen sind die
Erfordernisse des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der
Schweiz und der Europäischen Union (EU) und die vom
Universitätsförderungsgesetz im vergangenen Jahr neu eingeführten
Regelungen. Vorgesehen ist, dass die Akkreditierungsprozeduren sowohl für
die Aus- als auch für die obligatorischen Weiterbildungsgänge durch das
Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen
Universitätskonferenz durchgeführt werden. Das neue Medizinalberufegesetz
soll voraussichtlich im Jahre 2003 das geltende Freizügigkeitsgesetz für die
Medizinalberufe aus dem Jahre 1877 ablösen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Ueli Grüninger, Leiter Sektion Gesundheitsstrategien, Bundesamt
für Gesundheit, Telefon 031 323 87 12/66, Fax 031 323 88 05, E-Mail
ueli.grueninger@bag.admin.ch
http://www.admin.ch/bag/berufe/ausbildu/d/index.htm