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Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung gegen Motor-fahrzeug-Haftpflichtversicherer ein

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 28.6.2001

Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung gegen
Motor-fahrzeug-Haftpflichtversicherer ein

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) stellt seine
Vorabklärung betreffend Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ohne
Folgen ein. Während des Verfahrens fanden sich keine Anhaltspunkte,
dass sich die Versicherungsgesellschaften über die Prämienerhöhung per
1. Januar 2000 abgesprochen haben.

Mehrere Versicherungsgesellschaften hatten ihre Prämien für die
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung per 1. Januar 2000 erhöht. Diese
zeitgleiche Prämienerhöhung veranlasste das Sekretariat der Weko, im
Januar 2000 eine Vorabklärung gemäss Kartellgesetz zu eröffnen. Im
Rahmen dieses Verfahrens klärte es ab, ob zwischen den
Versicherungsgesellschaften allenfalls eine unzulässige
Wettbewerbsabrede besteht. Die Vorabklärung zeigte auf, dass lediglich
11 von 21 Versicherungsgesellschaften ihre Prämien per 1. Januar 2000
erhöht hatten. Überdies fanden sich keine Anhaltspunkte, dass sich
diese 11 Versicherungsgesellschaften über den Zeitpunkt oder das
Ausmass der Prämienerhöhung per 1. Januar 2000 abgesprochen haben.
Infolgedessen stellte das Sekretariat der Weko die Vorabklärung am 27.
Juni 2001 ohne Folgen ein.

Auskünfte:
Dr. Philippe Gugler, Vizedirektor, 031 / 324 96 77,
philippe.gugler@weko.admin.ch