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Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.6.2001

Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

Der Bundesrat hat heute beschlossen, weitere 8 Millionen Franken für
den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die internationale
Nahrungsmittelhilfe und für die Finanzierung ordentlicher
Marktentlastungsmassnahmen einzusetzen.
Die Lage auf dem Rindfleischmarkt ist nach wie vor sehr prekär. Gründe
dafür sind der markante Konsumrückgang und ein gegenüber der
Vorjahresperiode höheres Angebot seit Anfang 2001. Die Angebotszunahme
ist auch darauf zurückzuführen, dass wegen der schwachen Nachfrage
schlachtreife Tiere länger in den Ställen zurückbehalten werden
mussten. Dadurch stieg das durchschnittliche Schlachtgewicht pro Tier
beziehungsweise das Gesamtangebot.
Der Bundesrat hat bereits am 14. Februar und am 2. Mai 2001 insgesamt
15,5 Mio. Franken für Marktentlastungsmassnahmen im Rindfleischbereich
gesprochen. Im Auftrag des Bundes kaufte die Proviande mit dem
grössten Teil dieser Mittel rund 1'400 Tonnen Rindfleisch für die
internationale Nahrungsmittelhilfe an und stellte dieses der Direktion
für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zur Verfügung. Die DEZA ist
für den Transport und die Verteilung des Fleisches vor Ort zuständig.
Mit rund 1,5 Mio. Franken wurde die vorübergehende Einlagerung eines
saisonal bedingten Kalbfleischüberangebotes finanziert.
Rund die Hälfte der mit dem heutigen Beschluss zur Verfügung
gestellten 8 Mio. Franken dienen einem weiteren Ankauf von 400 Tonnen
Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe. 2
Millionen Franken können, flankierend zur Ankaufsaktion, für
Verbilligungs und Einlagerungsaktionen nach den geltenden Bestimmungen
der Schlachtviehverordnung verwendet werden. Das EVD setzt die
verbleibenden 2 Millionen erst im Herbst ein, wenn absehbar ist,
welche Massnahmen (Ankauf von Rindfleisch sowie Verbilligungs- und
Einlagerungsaktionen) die grösstmögliche Effizienz gewährleisten.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund keine
zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag bei
anderen vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden
Jahres vollständig gesperrt wird.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander, Tel. 031 322 25
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