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Bürgerrechtsrevision: Vernehmlassung ergab mehrheitlich Zustimmung zum Bundesrat

Der Bundesrat hat am Mittwoch von der Auswertung der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des Bürgerrechts sind bei den Teilnehmern zu einem grossen Teil auf ein positives Echo gestossen.

Erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation

Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen befürwortet Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Sie ist auch für eine abschliessende Festlegung der Einbürgerungsbedingungen durch den Bund und vertritt die Auffassung, dass der Bund sich nicht auf den Erlass von Grundsätzen beschränken soll. Der Erwerb des Bürgerrechts durch einfache Erklärung wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Bürgerrecht für Personen der dritten Generation

Die Vernehmlassungsteilnehmer befürworten deutlich grosszügigere Bedingungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation.

Die Einführung des Bürgerrechts bei Geburt in der Schweiz (nach der Vorstellung des Bundesrates) findet eine Mehrheit. Es geht um Personen, die in der Schweiz geboren sind und von deren Eltern mindestens ein Teil Ausländer oder Ausländerin der 2. Generation ist.

Mehrere Teilnehmer schlagen zudem vor, den Erwerb des Bürgerrechts bei Geburt in der Schweiz zusätzlich an die Zustimmung der Eltern zu binden. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft darauf hinweisen, dass auch eine Lösung mit Zustimmung der Eltern möglich ist.

Bei Ablehnung der Einbürgerung ist Beschwerde möglich

Es wird mehrheitlich begrüsst, dass die Kantone zur Einführung eines Rechtsmittels gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide verpflichtet werden sollen.

Ferner befürwortet eine Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates, bei kantonalen und kommunalen Einbürgerungen lediglich kostendeckende Einbürgerungsgebühren festzulegen.

Der Vorschlag, auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung zu verzichten und ein Einspruchsrecht des Bundes einzuführen, wird von der grossen Mehrheit angenommen. Deutlich befürwortet wird auch die Herabsetzung der Wohnsitzfrist – als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung – von zwölf auf acht Jahre.

Botschaft zur Revision des Bürgerrechts

Auf Grund der Vernehmlassungsresultate hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft zur Regelung des Bürgerrechts auszuarbeiten. Sie umfasst vor allem folgende Revisionspunkte:

  • Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation. Einheitliche, für die ganze Schweiz geltende Kriterien werden fest gelegt.
  • Erwerb des Bürgerrechts bei Geburt in der Schweiz von Gesetzes wegen für Personen der dritten Ausländergeneration. In der Botschaft soll darauf hingewiesen werden, dass auch eine Lösung, welche zusätzlich auf die Zustimmung der Eltern abstellt, denkbar sei.
  • Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen die Ablehnung von Einbürgerungen wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (Verbot willkürlicher und diskriminierender Entscheide).
  • Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren auf eine bloss kostendeckende Summe.
  • Vereinfachung des Verfahrens, namentlich Verzicht auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung und Einführung eines Einspruchsrechts des Bundes.
  • Herabsetzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre; Festlegung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen für die ordentliche Einbürgerung auf höchstens drei Jahre. (Zu weiteren Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes vgl. Zusammenfassung im Presserohstoff)

Bern, 27. Juni 2001

Weitere Auskünfte:

Brigitte Minikus, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 322 43 75; Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 325 90 32