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Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.6.2001

Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine neue Verordnung über
Massnahmen gegenüber Liberia verabschiedet. Diese Verordnung sieht die
Einführung folgender Massnahmen vor:

- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern nach Liberia, sowie Verbot
der Gewährung technischer Ausbildung oder Beratung im Zusammenhang mit
solchen Gütern
- Verbot der Einfuhr und Durchfuhr sowie der Ein- und Auslagerung in
und aus Zolllagern von Rohdiamanten aus Liberia, unabhängig von deren
Ursprung
- Verbot der Einreise in und Durchreise durch die Schweiz für
hochrangige Angehörige der Regierung und der Streitkräfte Liberias und
deren Ehepartner, sowie von Personen, die bewaffnete Rebellengruppen
in Nachbarländern Liberias finanzielle oder militärische Unterstützung
gewähren

Mittels dieser Verordnung setzt die Schweiz autonom die Sanktionen um,
welche der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1343
verhängt hatte. Diese Sanktionen sind am 7. Mai 2001 in Kraft
getreten, da Liberia nicht die notwendigen Massnahmen zum Abbruch der
Unterstützung der Revolutionären Einheitsfront (RUF) in Sierra Leone
sowie anderer bewaffneter Rebellengruppen in der Region ergriffen
hatte.

Die Verordnung tritt am 28. Juni 2001 in Kraft und gilt bis zum 28.
Juni 2002.

Auskünfte:
- Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031
324 07 61 
- Für politische Fragen: Thomas Kupfer, EDA, Politische Abteilung II, Tel. 031 322 31 75