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Schrittweise Einführung von Nullzöllen zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.6.2001

Schrittweise Einführung von Nullzöllen zugunsten der ärmsten
Entwicklungsländer

Der Bundesrat hat heute beschlossen, zugunsten der 48 ärmsten
Entwicklungsländer auch im Agrarbereich die Zölle schrittweise
abzubauen. Im Industriebereich, wie auch im Bereich der tropischen
Agrarprodukte, hat die Schweiz diesen Ländern bereits bisher Nullzölle
gewährt.

Gemäss der nun revidierten Zollpräferenzenverordnung werden ab dem 1.
Januar 2002 die ärmsten Entwicklungsländer in einem ersten Schritt auf
allen bisher noch nicht bevorzugt be-handelten Agrarprodukten in den
Genuss einer Zollreduktion von durchschnittlich 30% des Normaltarifs
kommen. Je nach Produkt und dessen agrarpolitischer Sensibilität
schwankt die Zollreduktion zwischen 10 und 50% (siehe Beilage). Ab dem
1.4.2004 werden in einem zweiten gleich-wertigen Schritt die Zölle
erneut zugunsten dieser Länder gesenkt werden. Es ist das erklärte
Ziel des Bundesrates, diese mittelfristig auf Null zu senken. Das
Datum des letzten Schrittes steht jedoch noch nicht fest; darüber wird
das Parlament im Jahre 2005 anlässlich der Verlängerung des im
Frühjahr 2006 auslaufenden Bundesbeschlusses über Zollpräferenzen zu
befinden haben.

Mit der bevorzugten Behandlung und der Erleichterung des Zugangs zu
unseren Märkten setzt der Bundesrat ein Zeichen der Integration dieser
Länder und gibt gleichzeitig einen Impuls zu deren wirtschaftlichen
Entwicklung. In einer globalisierten Wirtschaft müssen insbesondere
auch die ärmsten Länder in den Welthandel integriert werden. Die
Interessen der Schweizer Landwirtschaft werden mittels eines
stufenweisen Vorgehens, effizienter Missbrauchsbekämpfung und einer
Vereinfachung der Anrufung der agrar-politischen Schutzklausel
gewahrt. Beim letzten Punkt geht es darum, dass die Vorzugsbe-handlung
bei Marktstörungen im Inland vom Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) für bis zu drei Monate ausgesetzt
werden kann.

Die Verbesserung des Marktzugangs wird ergänzt durch konkrete,
praxisorientierte Projekte welche das seco im Bereich der
handelsrelevanten technischen Entwicklungszusammenarbeit durchführt.
Als Beispiel dafür soll das Swiss Import Promotion Program (SIPPO)
hervorgehoben werden, welches kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in
Entwicklungs- und Transitionslän-dern bei der Positionierung ihrer
Produkte auf dem schweizerischen und europäischen Markt unterstützt.
Dies durch Schulung, Beratung und Organisation von Messeauftritten.

Auskünfte:
Auskünfte: Martin Häfliger, Handels- und Umwelttechnologiekooperation,
Tel. 031 323 92 61