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Sicherheit beim Export von GVO: Bundesrat schlägt die Ratifizierung des Protokolls von Cartagena vor

PRESSEMITTEILUNG

Sicherheit beim Export von GVO: Bundesrat schlägt die Ratifizierung des
Protokolls von Cartagena vor

Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung des
Protokolls von Cartagena überreicht. Dieses Abkommen, das letztes Jahr im
Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt angenommen wurde, ist
das erste völkerrechtliche Instrument, das sich mit der Sicherheit von
Umwelt und Gesundheit beim Export von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) befasst. Die Schweiz hat dieses Protokoll im Mai 2000 in Nairobi
unterzeichnet. Das Protokoll wird in Kraft treten, wenn es von fünfzig
Ländern ratifiziert ist.

Das Protokoll von Cartagena hat zum Ziel, das Risiko einer Belastung der
biologischen Vielfalt beim Export von lebenden gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) einzuschränken. Das neue Abkommen betrifft die zur
Ernährung oder Verarbeitung bestimmten Lebensmittel (Soja, Mais, Getreide,
Maniok und Tomaten) und das entsprechende Saatgut.

Zentrales Element des Protokolls ist das Verfahren der vorherigen Zustimmung
in Kenntnis der Sachlage (AIA = advanced informed agreement). Dieses
garantiert dem Empfängerland den Zugang zu allen notwendigen Informationen
für die Abschätzung der mit den GVO verbundenen Umweltrisiken sowie das
Recht, vor dem Import der in der Umwelt genutzten GVO einen Entscheid zu
treffen. Dieses Prinzip ist von besonderer Bedeutung für die
Entwicklungsländer, die in diesem Bereich noch nicht über eine eigene
Gesetzgebung verfügen. Bei den Lebensmitteln wurde durch die Einführung
einer Sonderregelung ein Ausgleich zwischen den Forderungen des
Umweltschutzes und den Interessen des Welthandels erzielt. Diese Regelung
sieht nur vor, dass die Produktionsländer die entsprechenden Informationen
zur Verfügung stellen.

Mit diesem Protokoll wird das Prinzip der Vorsorge und der Identifizierung
der GVO zum ersten Mal auf internationaler Ebene angewandt. Jedes Land kann
sich auf das Vorsorgeprinzip berufen, um die im Rahmen des Importes der GVO
getroffenen Entscheidungen zu rechtfertigen. Das Protokoll fordert im
übrigen eine klare Identifizierung der gentechnisch veränderten Organismen,
die zur Freisetzung in der Umwelt bestimmt sind.

Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Nord und Süd

Über die Reglementierung der Exporte von GVO hinaus ermöglicht das Protokoll
eine wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Nord und Süd.
Damit sollen die Verfahren der Beurteilung und Bewältigung der Risiken im
Bereich der Biotechnologie aufeinander abgestimmt werden. Es sieht die
Schaffung eines internationalen Systems zum Informationsaustausch vor bei
der Sicherung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in diesem Bereich. Es
dient auch als Bezugssystem für die zukünftigen Arbeiten der internationalen
Gemeinschaft zur Nutzung von GVO in der Umwelt.

Die Ratifizierung und die Umsetzung des Protokolls von Cartagena erfordern
keinerlei Änderungen auf Gesetzesebene. Es geht ausschliesslich um die
Anpassung der diesbezüglichen Bestimmungen in den Ausführungsverordnungen
zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, namentlich der Verordnung über den
Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) vom 25. August
1999. Seit 1995 wird das Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der
Sachlage in der Schweiz beim Export von lebenden veränderten Organismen
freiwillig angewandt.

Bern, 27. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62

François Pythoud, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Sektion
Biotechnologie und Stoffflüsse, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 079 507 52 82

Beilagen:

Botschaft des Bundesrates betreffend das Protokoll von Cartagena über die
biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Protokoll von Cartagena