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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Das Ausländerrecht gilt auch für die Landwirtschaft

Stellungnahme des Bundesrates zur Dringlichen Interpellation Cornu

Der Bundesrat will an seinen ausländerpolitischen Grundsätzen festhalten und ist nicht bereit, der Landwirtschaft die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften ausserhalb der EU zu erlauben. Dies hat er am Freitag in seiner Stellungnahme zu einer Dringlichen Interpellation des Freiburger Ständerats Jean-Claude Cornu festgehalten. Dieser hatte den Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft beklagt und geltend gemacht, dass sich vor allem stark saisonabhängige Betriebe gezwungen sehen, Hilfskräfte aus Osteuropa zu beschäftigen. Mangels Alternativen stellten deshalb landwirtschaftliche Betriebe teilweise auch "Schwarzarbeiter" an, obwohl dies der Schweizerische Bauernverband vehement verurteile. Ohne Nachgeben des Bundesrates sähen sich laut Interpellation betroffene Kreise dazu getrieben, den Schritt zur Illegalität und zum zivilen Ungehorsam für den einzigen Ausweg zu halten.

Bundesrat für konsequente Haltung in der Ausländerpolitik

Der Bundesrat ist, wie er in seiner Antwort ausführt, an einer gut funktionierenden Landwirtschaft interessiert. Er ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung besonders auch in der Landwirtschaft schwieriger geworden ist. Er ist jedoch nicht bereit, von seinen ausländerpolitischen Grundsätzen abzuweichen, solange die Rekrutierungsanstrengungen nicht intensiviert und andere Möglichkeiten nicht konsequent ausgeschöpft worden sind – dies schon gar nicht vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der Bundesrat bestätigt damit seinen Entscheid vom Frühling zu einer Motion des Waadtländer Nationalrats Jean Fattebert.

Ziel der bundesrätlichen Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten nur dann zuzulassen, wenn sie sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und auch nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Dazu gehört, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen fair sind und nicht durch den Beizug von Hilfskräften aus Tieflohnländern unterhöhlt werden. Dies hat der Bundesrat der schweizerischen Bevölkerung bei den Abstimmungen über die Bilateralen Abkommen und über die "18%-Initiative" wiederholt in Aussicht gestellt.

Möglichkeiten zur Entschärfung der Personalprobleme

Die Bundesbehörden haben den verantwortlichen Kreisen rechtzeitig Möglichkeiten zur Entschärfung ihrer Personalprobleme aufgezeigt: Sie reichen von einer konzertierten Rekrutierung in agrarischen EU-Ländern bis hin zu mehr Weiterbildungsaufenthalten für jüngere Landwirtschaftspraktikanten aus Osteuropa, vorteilhafterweise organisiert durch die Verbände. Die Behörden haben auch Pilotprojekten – flexible Wege für Betriebe und Verbände unter Respektierung der Voraussetzungen - zugestimmt.

Keine Rechtfertigung für Schwarzarbeit

Der Bundesrat weiss, dass sich die Mehrheit der bäuerlichen Betriebe trotz erschwerten Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt verantwortungsvoll und erfolgreich um korrekte Lösungen bemüht. Auch ihnen gegenüber und im Interesse des Rechtsstaates wäre es unwürdig, ausländerrechtliche Bestimmungen zu missachten. Der Bundesrat verurteilt deshalb öffentlichen Ungehorsam – auch in der Form der illegalen Beschäftigung.

 

Bern, 15. Juni 2001

Weitere Auskünfte:

Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 322 28 88

Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 325 90 32