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Unterzeichnung von zwei neuen Freihandelsabkommen am 21. und 22. Juni 2001 in Vaduz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.6.2001

Unterzeichnung von zwei neuen Freihandelsabkommen am 21. und 22. Juni
2001 in Vaduz

Das halbjährliche Ministertreffen der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) findet am 21. und 22. Juni 2001 in Vaduz
statt und steht unter Liechtensteiner Präsidium. Die Schweiz wird
durch Bundesrat Pascal Couchepin, den Vorsteher des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements, vertreten.

Die EFTA-Staaten werden ein Abkommen zur Modernisierung der
Stockholmer-Konvention von 1960, der EFTA-Gründungsurkunde,
unterzeichnen. Damit werden die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern
auf die gleiche Ebene gestellt wie jene zwischen jedem EFTA-Land und
der EU. Der Vorteil ist doppelt: Das Abkommen verbessert einerseits
die wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern
beträchtlich, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen,
Kapitalverkehr und Schutz des geistigen Eigentums. Andererseits
bekräftigt es die gemeinsame Stellung der EFTA bei
Freihandelsverhandlungen mit Drittländern.

Am Rand dieses Treffens werden die EFTA-Staaten ausserdem zwei
Freihandelsabkommen mit Kroatien und Jordanien unterzeichnen. Damit
beläuft sich die Zahl der Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und
Nicht-Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf 18. Mit der
Unterzeichnung dieser zwei Abkommen wird ein weiterer Schritt in
Richtung einer breiten europäisch-mediterranen Freihandelszone getan,
der bis 2010 die Länder der EFTA, der EU, der zentral- und
osteuropäischen Länder sowie jene im südmediterranen Becken angehören
sollen.

Die EFTA-Minister werden sich auch über die Ausdehnungen ihres
Abkommensnetzes über die europäisch-mediterrane Zone hinaus
unterhalten. Das Freihandelsabkommen mit Mexiko soll am 1. Juli 2001
in Kraft treten. Ähnliche Abkommen mit Kanada, Chile, Singapur und
Südafrika sind in Vorbereitung. Diese neuen Abkommen gehören einer
neuen Generation an, umfassen sie doch nicht nur den Güterverkehr,
sondern auch die Dienstleistungen.

Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz basiert hauptsächlich auf
drei Pfeilern: Den bilateralen Abkommen mit der EU, der WTO sowie den
Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA. Über die EFTA gehört die
Schweiz einem der grössten Freihandelsräume der Welt an. Das öffnet
unserem Land den Zugang zu zahlreichen Märkten, vergleichbar mit jenen
der wichtigsten Handelspartner, insbesondere der EU.

Auskünfte:
Robin Tickle, Leiter Kommunikationsdienst EVD, Tel. 079 211 62 28