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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

E-Voting: Rechtsgrundlagen für Versuche

Die Handhabung der politischen Rechte soll für Stimmende, Behörden und Parteien erleichtert werden; für Versuche mit E-Voting sowie für die Förderung der Stimmbeteiligung und der Frauenkandidaturen bei Nationalratswahlen sollen neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Zu diesen Neuerungen können sich Kantone, Parteien und Verbände bis Ende September äussern. Der Bundesrat hat für die entsprechende Vernehmlassung grünes Licht gegeben.

Die Vorbereitungen für die umfassende elektronische Stimmabgabe sind noch nicht reif. Hingegen werden nun die Rechtsgrundlagen für Pilotprojekte geschaffen. Der Bundesrat soll im Einvernehmen mit den interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen können. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen dabei gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer werden wegen der spezifischen Probleme für E-Voting-Versuche eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.

Mit einer Kann-Formel soll der Bund zudem die gesetzliche Möglichkeit erhalten, vor Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, um Stimmbeteiligung sowie Frauenkandidaturen zu fördern und zur ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament beizutragen. Der Bundesrat schlägt dies vor, weil der Gesetzgeber auf Grund der Verfassung die Gleichstellung der Geschlechter anzustreben hat und da 1999 die Entwicklung des Frauenanteils an den Nationalratskandidaturen rückläufig war.

Ausserdem wird die Verankerung der Parteien in der neuen Verfassung auf Gesetzesstufe in geeigneter Weise fortgesetzt: Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund sollen sich unter bestimmten zurückhaltend formulierten Bedingungen bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen können und dafür bei der Wahlvorbereitung in den Genuss von Erleichterungen kommen.

Die Abstimmungstermine sollen so weit als möglich generell festgelegt werden, damit alle Beteiligten längerfristig planen können. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass auf den Wahlzetteln mit Vordruck genügend Platz für das Panaschieren und Kumulieren verbleibt. In letzter Zeit wurde zunehmend verlangt, die Zustellung des Stimm- oder Wahlmaterials an demente Patienten psychogeriatrischer Stationen sei zu unterbinden. Diesem Begehren kommen zusätzliche Sicherungen gegen Missbräuche entgegen. Verzichtet werden soll künftig auf Doppelkontrollen bei Volksbegehren sowie auf anfechtbare Verfügungen bei deutlichem Verfehlen der Unterschriftsquoren um über 10’000 Unterschriften. Unterschriften sollen nur noch bis zur Erreichung des Quorums gezählt werden.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information

Bern, 15.6.2001

Für Rückfragen:

Hans-Urs Wili,

Sektion politische Rechte,

031 / 322 37 49