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Bundesrat lehnt Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ohne Gegenvorschlag ab

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er beantragt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Verschiedene Forderungen sind bereits weitgehend erfüllt. Im Übrigen wird bereits seit Längerem eine Teilrevision des Asylgesetzes und eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) vorbereitet.

Die Initiative schlägt eine Drittstaatenregelung und Sanktionen gegen Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs vor. Sie verlangt zudem weitere Beschränkungen der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene.

Drittstaatenregelung

Die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, auf Asylgesuche von Personen, die über einen vom Bundesrat bezeichneten Drittstaat in die Schweiz gelangt sind, nicht mehr einzutreten. Der Bundesrat lehnt diese Form der Drittstaatenregelung ab, da sie allein die Frage der Durchführung eines Asylverfahrens regelt, sich jedoch mit der Frage der Vollziehbarkeit einer Wegweisung nicht auseinander setzt. Die vorgeschlagene Regelung würde weder die Attraktivität der Schweiz noch die Zahl der weggewiesenen Personen reduzieren. Hingegen würden dadurch potenziell auch Asylsuchende abgewiesen, welche Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, und dadurch würde der Status des Flüchtlings ausgehöhlt.

Der Bundesrat sieht in der Teilrevision des Asylgesetzes, die nächste Woche in die Vernehmlassung geschickt wird, eine alternative Drittstaatenregelung vor, die den Schwierigkeiten beim Vollzug der Wegweisung Rechnung trägt.

Carrier Sanctions

Die Forderung der Initiantinnen und Initianten nach Sanktionen gegenüber Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs, welche Asylbewerber ohne gültige Papiere in die Schweiz transportieren, hat der Bundesrat bereits in den Vorentwurf des Ausländergesetzes aufgenommen. Danach sollen entsprechende Bestimmungen nicht nur auf den konzessionierten Linienflugverkehr, sondern auf den gesamten Flugverkehr Anwendung finden und im Bedarfsfall auf weitere Bereiche der grenzüberschreitenden gewerblichen Personenbeförderung ausgedehnt werden können.

Sozialhilfebereich

Im Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende greift die Initiative verschiedene Punkte auf, die dem geltenden Recht gemäss bereits erfüllt sind. Es sind dies u. a.:

  • die Einschränkung der freien Arzt- und Versicherungswahl und
  • die Einführung eines Systems kantonaler Vertrauenszahnärztinnen und –ärzte sowie die auf Schmerzbekämpfung und Zahnerhaltung beschränkte zahnmedizinische Versorgung für alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen.

Auch die Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sind bereits gesamtschweizerisch angeglichen. Sie liegen rund 20 Prozent unter den Ansätzen für die übrigen Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger.

Die Möglichkeit einer weiter gehenden Beschränkung der Unterstützungsbeiträge besteht heute sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene bezüglich Personen, die ihre Mitwirkungspflicht verletzen.

Ebenso lehnt der Bundesrat es ab, medizinische Leistungen an weggewiesene Personen und vorläufig Aufgenommene auf eine blosse Notfallversorgung zu reduzieren.. Er ist überzeugt, dass die mit der Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagene Ausnahme vom Risikoausgleich der Krankenversicherung sowie die Einführung einer neuen Versicherungsform besser geeignet sind, die Probleme bei der Gesundheitsversorgung sozialhilfeabhängiger Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener zu lösen.

Was den Ausschluss dieser Personengruppe vom Arbeitsmarkt anbelangt, weist der Bundesrat darauf hin, dass weggewiesene Asylsuchende bereits heute keinen ungehinderten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die obligatorische Einführung dieser mit der Initiative verlangten Massnahme hätte Mehrkosten in der Höhe von mehreren Millionen Franken zur Folge. Bei der Teilrevision des Asylgesetzes hat der Bundesrat die Idee der unterschiedlichen Behandlung von Personen des Asylbereichs beim Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch aufgegriffen.

Bern, 15. Juni 2001

Weitere Auskünfte: Informationsdienst BFF

Brigitte Hauser-Süess, 031/ 325 99 58
Dominique Boillat, 031 / 325 98 80